In einem Beitrag vom 29. Januar (Seite 24) breitet Heike Schmoll wieder aus, dass es anderen noch schlechter geht als uns:In den meisten Ländern der Europäischen Union sind Studiengebühren üblich. Von 27 Ländern (25 EU-Länder sowie Norwegen und Schweiz) erheben 15 Länder Studiengebühren. Und dann wird's komisch:Die Gebühren führen nicht zur sozialen Selektion
(...) Der internationale Vergleich zeigt, daß Befürchtungen unbegründet sind, die Einführung von Studiengebühren könnte hierzulande zu einer sozialen Selektion der Studierenden führen. Selbst in den Vereinigten Staaten mit enorm hohen Hochschulgebühren ist die Finanzierung sozial gut abgesichert. Dazu zählen nicht nur zahlreiche Stipendien von Stiftungen, sondern auch ein breites Angebot an Bildungskrediten.
Dass diese aber dennoch abschrecken, wird nicht thematisiert...
Dafür aber die Situation in Australien, England/Wales, Neuseeland, Niederlande, Schweden, Norwegen, Dänemark und den Vereinigte Staaten

Von heinrich um 20:57 in Frankfurt | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Es kommt Bewegung in die Protest-Blogs! So gibt es nun ein Weblog der Gruppierung 'Marburg breakout': Wir sind ein offenener Aktionskreis, bestehend aus Studierenden verschiedenster Fachbereiche der Philipps-Universität Marburg, die etwas aktiv gegen die Einführung von Studiengebühren sowie die radikale Entdemokratisierung in Hochschule und Gesellschaft tun wollen. Gegründet wurde diese Gruppe kurz vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Hochschulrahmengesetz am 26.01.05, ein Datum, welches die Hochschulpolitik und damit rückwirkend auch die gesamte Gesellschaft um 35 Jahre zurückgeworfen hat.

Wenn Du mal vorbeischauen möchtest - das nächste Treffen findet am Montag, dem 31.01.05, um 18 Uhr im AStA statt.

Von moe um 19:50 in Marburg | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Die Wahlbeteiligungen an den Hochschulwahlen einiger hessischen Hochschulen können sich sehen lassen:

(Angaben sind gerundet)

Udo Corts abstruser Sparplan, welcher die Mittel der Asten bei Wahlbeteilungen unter 25% um 75% kürzen wollte (ich berichtete), ist also fehlgeschlagen.

Von moe um 18:24 in Allgemeines | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Der Spiegel hat ein Interview mit dem Wirtschaftsjuristen Bernhard Nagel geführt. Sehr deutlich wird hier, was Studiengebühren bislang immer bewirkt haben: Über die Jahre steigen die Gebühren stetig an, während die staatlichen Hochschulausgaben weiter absinken.
Auszug aus dem Interview: Nagel: Genau dasselbe wird in Deutschland kommen, wenn Studiengebühren eingeführt werden: Man wird erstaunt sein, wie viele wegbleiben werden, und man wird nicht herausfinden, wo sie abgeblieben sind. Und ich befürchte, dass in Deutschland wie in Österreich das Geld jedenfalls auf Dauer nicht an den Hochschulen ankommt, sondern dass die Hochschuletats entweder sofort oder im Lauf der Zeit abgeschmolzen werden, die Studiengebühren also an den Finanzminister gehen.

Gibt es dafür Hinweise bei Ländern, die schon vor längerer Zeit Studiengebühren eingeführt haben?

Nagel: Es gibt kein Land, in dem es nicht so war. Selbst in den Niederlanden, die ein relativ moderates Studiengebührensystem eingeführt haben, haben wir die Parallelentwicklung einer Absenkung der staatlichen Hochschulausgaben und einer Erhöhung der Studiengebühren.
Weiterlesen bei Spiegel Online.

Von moe um 17:27 in Presse | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

hallo!

ich habe mir mal aus jux die domain elite-uni.com registriert. gerne würde ich unter dieser domain ein forum über uniangelegenheiten, unipolitik einrichten. ich frage mich nun ob hier bedarf besteht und viele studis interesse hätten sich zu beteiligen.

grüße!


 
 

Am 03. Februar 2005 in Essen (11:00 Uhr KKC), Hamburg (14:00 Campus, 14:30 Dammtorbahnhof, 15:00 Hauptbahnhof), Mannheim (14 Uhr Hauptbahnhof) und Leipzig (13:00 Uhr Augustusplatz).

Der ASTA Gießen ruft dazu auf, sich an der Demo in Mannheim zu beteiligen: Die Studierendenvertretungen von West- und Süddeutschland organisiseren eine Demonstration am Donnerstag, den 03. Februar 2005 in Mannheim. Wir unterstützen diese Demonstration und rufen euch auf gegen Studiengebühren und für Verfasste Studierendenschaften auf die Straße zu gehen.

Abfahrt Gießen 11:15, Gleis 3
Ankunft Frankfurt 12:05, Gleis 15
Abfahrt Frankfurt 12:13, Gleis 20
Ankunft Mannheim 13:20, Gleis 7a

Von moe um 15:14 in Aktionen | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Studiengebühren in Hessen sind zwar verboten, und zur Einführung der Studiengebühren für LangzeitstudentInnen log uns der Wissenschaftsminister Udo Corts vor, er habe nicht vor allgemeine Studiengebühren einzuführen. Was bislang auch an der hessischen Verfassung scheitern würde. Nun sieht die Sache schon wieder ein bißchen anders aus: Hessens Wissenschaftsminister hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hochschulrahmengesetz der Bundesregierung begrüßt. Dadurch werde die Kompetenz der Länder in der Bildungspolitik gestärkt, der Bund sei von Karlsruhe erneut in die Schranken gewiesen worden. Die hessische Landesregierung werde in einem Gutachten prüfen lassen, ob die Einführung von Studiengebühren in Hessen verfassungsrechtlich erlaubt ist, sagte Corts der FR. Ein paar Anhänger hat er mit dieser Idee auch schon gefunden: Die Universitäts-Präsidenten nahmen das Urteil unterschiedlich auf. Der Frankfurter Präsident Rudolf Steinberg, lobte die Bedingungen, an die die Entscheidung geknüpft sei. Der Gießener Uni-Präsident, Stefan Hormuth, sagte: "Die Hochschulen können das auch zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres Profils nutzen. Er warnte jedoch davor, Studiengebühren überhastet einzuführen." Weiterlesen bei der Frankfurter Rundschau.

Weiterhin ist Herr Corts der Ansicht, es ginge den hessischen Hochschulen gut: Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU), der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßte, will trotz des Artikels 59 die Einführung von Studiengebühren in Hessen nur für dieses Jahr ausschließen. Er kündigte ein Gutachten zu der Frage an, ob der entsprechende Artikel die Einführung von Gebühren tatsächlich ausschließt. Experten sind sich in dieser Frage uneinig. Corts: "Es besteht kein Grund zur Eile, die hessischen Hochschulen sind solide finanziert." Der Minister will nun die Entwicklung in den anderen Bundesländern verfolgen und mit diesen nach einem gemeinsamen Weg suchen. (Hervorhebung von mir) [via Wiesbadener Kurier]


 
 

... prognostiziert Klaus Zimmermann vom deutschen Institut für Wirtschaftsforschung: Klar ist, dass die 500 Euro pro Semester, die derzeit diskutiert werden, nur ein Einstieg sein können. Auf die Dauer ist das viel zu wenig, um den Universitäten Anreize zu geben, ihre Studenten als Kunden zu betrachten. Ich rechne damit, dass ein Studiengang an einer durchschnittlichen deutschen Uni in fünf Jahren etwa 2500 Euro pro Semester kosten wird. [via Handelsblatt]

Von moe um 12:35 in Presse | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Nele Hirsch vom Zuammenschluß freier StudentInnenschaften hat dazu eine erste politische Einschätzung zum Urteil abgegeben, sowie eine Juristische Einschätzung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht.
Heute kam es in den Studierendenschaften Deutschlands anlässlich der Gerichtsentscheidung zu ersten Vollversammlungen, Demonstrationen und Protesten, wie Indymedia berichtet.
Telepolis schreibt hierzu: Scheckheftpolitik an den Hochschulen.
Einen lesenswerten Kommentar zum Thema findet man auch im Weblog Amidasu.de: Studiengebühren: schöne, neue Welt.
[via BildungsBlog: Karlsruhe erklärt Verbot von Studiengebühren für verfassungswidrig]

Asta der TU Berlin: Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Von moe um 23:32 in Allgemeines | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Die Blog-Nachbarn verlinkt man doch gerne: "Landesweit gegen Studiengebühren" heisst das Weblog der LAK-Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Ak-Bildung der Uni Stuttgart zur landesweiten Koordination von Aktionen zum Thema Studiengebühren.

Von moe um 23:23 in Vernetzung | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Direkt zum Urteil / zur Pressemitteilung des BVerfG
Mittwoch 26 Januar, 2005 10:06 CET
Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die Einführung von Studiengebühren in Deutschland frei gemacht. Das bislang geltende Verbot von Studiengebühren sei nichtig, weil dem Bund das Gesetzgebungsrecht in dieser Sache fehle, entschied das oberste deutsche Gericht in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil. Der Zweite Senat gab damit den konservativ regierten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg recht. Sie hatten gegen das vom Bund erlassene Verbot geklagt, weil sie sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Studiengebühren seien Ländersache, argumentierten sie. Mehrere Länder hatten bereits angekündigt, Studiengebühren für Erststudierende einführen zu wollen. Studiengebühren für Langzeit- oder Zweitstudierende gibt es bereits. (Az.: 2 BvF 1/03)
(AFP auf Yahoo!) ... Das Gericht geht davon aus, dass Studiengebühren den Ländern nun die Chance geben, die Qualität ihrer Hochschulen zu verbessern. Außerdem würden die Gebühren bei den Studenten zu einer "wertebewussten Inanspruchnahme" der Unis führen. Es sei zudem anzunehmen, dass die Länder die Gebühren sozialverträglich gestalten, damit auch Studenten aus einkommensschwachen Familien ihre Chancen auf Bildung wahren könnten. Der Entscheidung zufolge darf der Bund erst dann mit einer einheitlichen Regelung eingreifen, wenn es nun bei der verschiedentlichen Einführung von Studiengebühren zu solch massiven Wanderbewegungen der Studenten in gebührenfreie Länder kommt, dass diese Länder das Problem nicht mehr alleine bewältigen könnten. Nach Ansicht der Richter ist das allerdings nicht zu befürchten. Für die Wahl des Studienortes spiele eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung von etwa 500 Euro je Semester seien im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten aber von nachrangiger Bedeutung. Sollte es dennoch zu Engpässen und Qualitätsverlusten an gebührenfreien Hochschulen kommen, müssten das die betroffenen Länder in eigener Verantwortung bewältigen. Überprüft wurde die Verfassungsmäßigkeit des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und damit der Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie des Anschlussstudiengangs, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die klagenden Länder sind der Auffassung, dass das 6. HRGÄndG der Zustimmung des Bundesrates (Art. 84 Abs. 1 GG) bedürfe. Sascha Vogt, Geschaeftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) sagte in einer ersten Stellungnahme:(...) Wir bedauern dieses Urteil sehr, da aus unserer Sicht nun Verwerfungen in der Hochschullandschaft und in der sozialen Zusammensetzung der Studierendschaften zu befürchten sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, ob Studiengebühren ein sinnvolles hochschulpolitisches Instrument sind und ob diese eingeführt werden müssen. Vielmehr ist es jetzt eine politische Entscheidung eines jeden Bundeslandes. Wir rufen die Bundesländer dazu auf, von jeglichen Plänen zur Einführung von Studiengebühren Abstand zu nehmen. Vielmehr ist auch jetzt eine bundesweite Einigung notwendig, die aus unserer Sicht nur ein bundesweiter Ausschluss von Studiengebühren sein kann.

Von heinrich um 10:15 in Karlsruhe | 1 Kommentar | Kommentieren

 
 

Laut Tagesspiegel haben sich die Wissenschaftsminister der unionsregierten Länder im Vorgriff auf das BVerfG-Urteil bei einem Treffen in Berlin auf das Papier mit Eckpunkten des badenwürttembergischen Ministers Peter Frankenberg (CDU) geeinigt: So solle „als erster Schritt mit einer für alle Fächer und Hochschularten einheitlichen Gebühr begonnen werden“, heißt es in dem Papier. Als „Richtwert“ werden 500 Euro pro Semester genannt. Zukünftig müssten die Länder aber prüfen, ob die Hochschulen „innerhalb eines gesetzlich definierten Rahmens“ selbst über die Gebührenhöhe entscheiden dürfen. Bei derzeit zwei Millionen Studierenden könnten die Hochschulen – nach Abzug von Rücklagen zur Absicherung von Kreditausfällen und Verwaltungskosten – mit jährlich 1,4 Milliarden Euro rechnen.
Kernstück des Frankenberg-Plans ist das „Modell nachlaufender Studiengebühren auf Darlehensbasis“: Studierenden, die nicht aus eigener Tasche zahlen können, wird ein „zinsgünstiges Darlehen“ angeboten, das sie nach dem Studium zurückzahlen. Als Kreditgeber sollen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Landesbanken im Gespräch sein.
An die Bundesregierung, die nach wie vor ein gebührenfreies Erststudium garantieren will, richten die Unionsländer eine überraschende Forderung: Der Bund solle „die Ausbildungsförderung auf die Studiengebührenmodelle ausrichten“. Im Klartext: Der Bafögsatz soll um den monatlichen Anteil am Gebührensatz erhöht werden.
Weiterlesen beim Tagesspiegel.
[24.1.] Dank dem AStA der Uni Konstanz kann man das Papier jetzt auch selber nachlesen

Von heinrich um 13:46 in Berlin | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Immer mehr Uni-Rektoren sprechen sich gegen einen Start im Herbst aus.
Während sich andere Bundesländer noch Zeit lassen und auch immer mehr Uni-Rektoren vor einem Schnellschuss warnen, hält die CSU daran fest, bis Herbst ein sozialverträgliches Modell für Studiengebühren entwickeln zu können. Bayern will damit als erstes Bundesland bereits zum kommenden Wintersemester mit einem kostenpflichtigen Erststudium starten. Voraussetzung ist, dass das Bundesverfassungsgericht dafür kommende Woche grünes Licht gibt. Die Hochschulen benötigten dringend das Geld, heißt es in der CSU-Fraktion. Für eine Übergangszeit plant man lediglich "Vertrauensschutz" für Studenten in höheren Semestern.
Höchstwahrscheinlich vom fünften Semester an gilt dann noch bis zum Abschluss die Kostenfreiheit. In Zukunft müssen jedoch alle einen Beitrag leisten; freigestellt sind nur Bedürftige sowie Studenten, die besonders gute Leistungen erbringen.
Zweifel an dem ehrgeizigen Plan hegen nun immer mehr der elf bayerischen Universitätsrektoren. Sie treffen sich heute ...
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Von heinrich um 13:40 in Kritisches | 0 Kommentare | Kommentieren