Das Bundesverfassungsgericht wird in der kommenden Woche über eine Aufhebung der Studiengebührenfreiheit entscheiden. Die Bundesregierung hält Studiengebühren für schädlich. Weitere finanzielle Belastungen würden dazu führen, dass sich weniger junge Menschen in Deutschland für ein Studium entschließen. (...)
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass Studiengebühren zentralen Zielen der Bildungspolitik widersprechen. Folgende Argumente sprechen dafür, an der Studiengebührenfreiheit festzuhalten:
* Deutschland braucht mehr Akademiker
* Studieren darf nicht noch teurer werden
* Nicht nur Kinder aus reichen Familien sollen studieren können
* Die Mobilität der Studierenden muss gewahrt bleiben
* Akademiker bezahlen ihr Studium
* Studiengebührenfreiheit ist kein Sonderweg
Die begründete Langform sowie eine Chronologie der Diskussion um Studiengebühren findet sich auf bundesregierung.de.
"Die so genannten Ein-Euro-Jobs ersetzen auch an den Hochschulen reguläre Arbeitsverhältnisse", kritisiert fzs-Vorstandsmitglied Nele Hirsch. Laut einer Befragung des bundesweiten studentischen Dachverbands sind an vielen Hochschulen bereits mehrere der prekären Arbeitsgelegenheiten mit Zwangscharakter eingerichtet, die mit Inkrafttreten des Hartz-IV-Gesetzpakets zum Jahreswechsel offiziell eingeführt werden. Dazu gehört an führender Stelle auch die Philipps-Universität Marburg. Bereits jetzt sind viele Arbeitsgelegenheiten eingerichtet, die Arbeitsplätze in Archiven, Bibliotheken oder der Zentralverwaltung reduzieren.. Weiterlesen beim freien Zusammenschluß von StudentInnenschaften: Billigjobs mit Zwangscharakter.
Die 8,02€ (abzüglich unbezahlter Überstunden) welche man hier in Hessen als studentische Hilfskraft dafür bekommt, dass man Seminare mitkonzipiert und durchführt, Hardware wartet, HTML programmiert, Videos schneidet oder eLearning-Szenarien erstellt scheinen da noch geradezu generös.
Wie jedes Jahr wechselt der Vorsitz der Kultusministerkonferenz; diesmal ist die brandenburgische Wissenschaftsministerin dran, ins Rampenlicht gezerrt zu werden. Als erstes war die FAZ dran: Dort hat Johanna Wanka sich dafür ausgesprpochen (sic!, der Blogger), daß Studiengebühren - sollten sie denn eingeführt werden - in allen Bundesländern einheitlich gelten. Aus Anlaß ihres Amtsantritts in dieser Woche plädierte sie außerdem für elternunabhängige Studiendarlehen statt Bafög. (...)So verspricht sie, das Ländergremium werde sich bei einer Entscheidung für Gebühren „intensiv darum kümmern müssen, wie Studiengebühren eingeführt werden, und auch darum, daß keine Kleinstaaterei entsteht”.
Nach der Aussage Wankas könne es eine weitere Aufgabe der KMK sein, mit den Finanzministern zu vereinbaren, daß sie bei der Einführung von Studiengebühren die Zuschüsse für die Hochschulen nicht senken. (...)Und dann kommt eine Überraschung:Sollten Länder wegen der Studiengebühren ihre Mittel für die Hochschulen kürzen, werde die Idee der Studiengebühr „ad absurdum geführt”, warnte sie - eigentlich sollten Gebühren zu einem qualitativ besseren Studium führen.Ach sooo! Na das ist ja gut, dass das mal geklärt wurde.
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Die Vorgängerin von Frau Wanka war die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen. Sie zieht im Main-Rheiner Bilanz: "Es gibt unendlich viele Geschichten zu erzählen"...
Nicht mehr ganz neu, aber hier noch nicht erwähnt: Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht will bereits im Januar seine mit Spannung erwartete Entscheidung über Studiengebühren verkünden. Am Dienstag setzte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe den 26. Januar 2005 als Urteilstermin an. Dabei geht es um die Klage von sechs unionsregierten Ländern gegen das im Hochschulrahmengesetz festgelegte Verbot von Studiengebühren vom ersten Semester an. Die klagenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt sehen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre hochschulpolitische Zuständigkeit.
Bei der mündlichen Verhandlung über das so genannte Normenkontrollverfahren im November hatte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) das Verbot allgemeiner Studiengebühren in dem 2002 erlassenen Gesetz vehement verteidigt. Zur Begründung verwies sie auf die Gefahr, dass andernfalls die schon jetzt niedrige Akademikerquote in Deutschland noch weiter sinken würde. Es könne zu einer Wanderungsbewegung von Studenten an Universitäten mit Gebührenfreiheit kommen, wie das Beispiel der nach Rheinland-Pfalz abgewanderten Langzeitstudenten aus Hessen zeige. Für diese können auch nach geltendem Recht Gebühren verhängt werden, wovon mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht haben.
Der bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) nannte es dagegen in der Verhandlung «unverfroren», dass Bulmahn vom Ausweichen der Langzeitstudenten auf das Verhalten von Studienanfängern schließe. Der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) erklärte, bei Überbelegung gebührenfreier Universitäten könnten diese mit Einführung eines Numerus clausus reagieren. Wie der Hamburger Bildungssenator Jörg Dräger betonten alle Ländervertreter in Karlsruhe, dass Studiengebühren moderat sein müssten und sozial Schwächere nicht vom Studium abhalten dürften. Das könne über Stipendien und Darlehen garantiert werden.
Der auch in diesem Fall zuständige Zweite Senat unter dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hatte bereits im Juli eine hochschulpolitische Entscheidung gegen den Bund getroffen. Dabei hatten die Richter Klagen gegen die Gesetzesänderung zur Einführung der so genannten Juniorprofessur stattgegeben, weil der Bund damit massiv in die Länderkompetenz eingegriffen habe. Die Kläger gegen das Verbot der Studiengebühren schöpfen daraus Hoffnung, dass Karlsruhe auch diesmal in ihrem Sinne entscheiden könnte. Der vergleichsweise frühe Verkündungstermin nur zweieinhalb Monate nach der mündlichen Verhandlung vom 9. November könnte darauf hindeuten, dass sich der Senat relativ schnell über den Urteilstenor geeinigt hat.
Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (FZS) begrüßten am Dienstag den zeitigen Urteilstermin. Jens Wernicke vom Vorstand des FZS sagte dazu: «Den Ländern ging es nie um die Frage, ob der Bund die Regelungskompetenz haben sollte, die Länder wollten von Anfang an Studiengebühren ab dem ersten Semester einführen und demokratische Mitbestimmungsrechte in den Hochschulen beschneiden.» In dem Hochschulrahmengesetz war auch die Einführung von Verfassten Studentenschaften für die Länder verpflichtend gemacht worden. ABS und FZS warnten vor dem Aufbau neuer sozialer Schranken bei allgemeinen Studiengebühren.Quelle: yahoo!
"Der Wirtschaftsweise Bert Rürup hat sich dafür ausgesprochen, Kindergärten kostenlos zur Verfügung zu stellen und im Gegensatz dazu Studiengebühren zu erheben. "Es ist ein Skandal, dass für Kindergärten Beiträge verlangt werden, aber ein Studium nichts kostet", sagte Rürup in einem dpa-Gespräch. In den Tagesstätten werde der Grundstein für die Bildung quer durch alle sozialen Schichten gelegt. Das Studium dagegen diene als individueller Karriereschritt."
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Da hat einer, bei allem Respekt, die Zeichen der Zeit in keiner Weise verstanden. Studium als individueller Karriereschritt? Im Land der Dichter und Denker? Ich habe nichts gegen kostenlose Kindergärten. Ganz im Gegenteil, wer aber auch immer glaubt, ein kostenloses Studium sei die staatliche Subventionierung individueller Bedürfnisse disqualifiziert sich, in diesem Bereich als sachverständig, geschweige denn als Experte benannt zu werden. Weiterlesen bei Tim Bruysten.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat einen Entwicklungsplan (PDF) veröffentlicht, der angesichts des Haushalts-Desasters den zukünftigen Kurs aufzeigen soll. Herr Hoss kommentiert hierzu wie folgt: Kapitän Hormuth hat das Ruder fest im Griff, auch in finanziell stürmischen Zeiten. Wo die Fahrt hin geht kann man sich denken. Die "völlige Alternativlosigkeit", die der Kanzler immer wieder beschwört, kennzeichnet auch Einrichtungen in Hessen und Gießen und heißt im Klartext fast schon zwangsläufig: Weg mit der solidarischen Finanzierung aus öffentlichen Finanzmitteln, her mit der totalen Vermarktung und der Bezahlung aus privaten Kassen - wer was will, der muss bezahlen. So bröckelt denn auch das humanistische Gerüst der Universität als freidenkerische Bildungseinrichtung in der Tradtition von Humboldt und wird ersetzt durch die Bildungsserviceagentur, die mehr ausbildet als bildet und auf zahlungskräftige Kunden angewiesen ist. Na ja, alles alter Käse, der sich prima anhört, aber leider scheinbar nicht mehr "zeitgemäß" ist. Ziehen wir uns lieber noch ein Stück JLU-Entwicklungsplan rein. Weiterlesen bei kHOSSmos: Stellenstreichung, überfüllte Seminare, zu wenig Bücher? Keine Sorge: Die Uni Gießen hat einen Plan!