Infos bei Übergebühr

und

Indymedia

Wer aus Marburg hin will, mag sich bitte bis 9.30 Uhr in Gießen am Hauptbahnhof einfinden, von dort wird sich dann zusammen nach Karlsruhe begeben.

Und schonmal Sorry und Danke an den netten Menschen, der die Links in ein etwas augenfreundlicheres Format ändern wird, hab von HTML und sowas keine Ahnung...

Mike: gern geschehen. :)

Von unbunt um 16:31 in Karlsruhe | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Direkt zum Urteil / zur Pressemitteilung des BVerfG
Mittwoch 26 Januar, 2005 10:06 CET
Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für die Einführung von Studiengebühren in Deutschland frei gemacht. Das bislang geltende Verbot von Studiengebühren sei nichtig, weil dem Bund das Gesetzgebungsrecht in dieser Sache fehle, entschied das oberste deutsche Gericht in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil. Der Zweite Senat gab damit den konservativ regierten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg recht. Sie hatten gegen das vom Bund erlassene Verbot geklagt, weil sie sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Studiengebühren seien Ländersache, argumentierten sie. Mehrere Länder hatten bereits angekündigt, Studiengebühren für Erststudierende einführen zu wollen. Studiengebühren für Langzeit- oder Zweitstudierende gibt es bereits. (Az.: 2 BvF 1/03)
(AFP auf Yahoo!) ... Das Gericht geht davon aus, dass Studiengebühren den Ländern nun die Chance geben, die Qualität ihrer Hochschulen zu verbessern. Außerdem würden die Gebühren bei den Studenten zu einer "wertebewussten Inanspruchnahme" der Unis führen. Es sei zudem anzunehmen, dass die Länder die Gebühren sozialverträglich gestalten, damit auch Studenten aus einkommensschwachen Familien ihre Chancen auf Bildung wahren könnten. Der Entscheidung zufolge darf der Bund erst dann mit einer einheitlichen Regelung eingreifen, wenn es nun bei der verschiedentlichen Einführung von Studiengebühren zu solch massiven Wanderbewegungen der Studenten in gebührenfreie Länder kommt, dass diese Länder das Problem nicht mehr alleine bewältigen könnten. Nach Ansicht der Richter ist das allerdings nicht zu befürchten. Für die Wahl des Studienortes spiele eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung von etwa 500 Euro je Semester seien im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten aber von nachrangiger Bedeutung. Sollte es dennoch zu Engpässen und Qualitätsverlusten an gebührenfreien Hochschulen kommen, müssten das die betroffenen Länder in eigener Verantwortung bewältigen. Überprüft wurde die Verfassungsmäßigkeit des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und damit der Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie des Anschlussstudiengangs, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die klagenden Länder sind der Auffassung, dass das 6. HRGÄndG der Zustimmung des Bundesrates (Art. 84 Abs. 1 GG) bedürfe. Sascha Vogt, Geschaeftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) sagte in einer ersten Stellungnahme:(...) Wir bedauern dieses Urteil sehr, da aus unserer Sicht nun Verwerfungen in der Hochschullandschaft und in der sozialen Zusammensetzung der Studierendschaften zu befürchten sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, ob Studiengebühren ein sinnvolles hochschulpolitisches Instrument sind und ob diese eingeführt werden müssen. Vielmehr ist es jetzt eine politische Entscheidung eines jeden Bundeslandes. Wir rufen die Bundesländer dazu auf, von jeglichen Plänen zur Einführung von Studiengebühren Abstand zu nehmen. Vielmehr ist auch jetzt eine bundesweite Einigung notwendig, die aus unserer Sicht nur ein bundesweiter Ausschluss von Studiengebühren sein kann.

Von heinrich um 10:15 in Karlsruhe | 1 Kommentar | Kommentieren