Hessens Studierende müssen ab dem kommenden Wintersemester keine Studiengebühren mehr zahlen. In einer Sondersitzung des hessischen Landtags setzten SPD, Grüne und Linke in Wiesbaden die Abschaffung der Beiträge im zweiten Anlauf durch.Via AFP
Siehe auch: Beitrag bei studis.de mit Hintergrund und Ausblick
Nachdem das am 3. Juni 2008 beschlossene Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren leider ein wenig mangelhaft war (es fehlte ein Datum zur Beendigung der Studiengebühren), und sich Ministerpräsident Koch leider erst nach Verabschiedung darauf hingewiesen hatte und sich dann geweigert hatte, seine Unterschrift zu leisten, kommt nun der zweite Versuch: Der Hessische Landtag tritt in einer Sondersitzung zusammen, um die Studiengebühren mit einer Mehrheit von Bündnis90/DieGründen, SPD und Linkspartei abzuschaffen: am Dienstag, 17. Juni 2008.
Ob sie nach der Abstimmung nochmal 500-Euro-Scheine zerreissen werden?
Bildungspolitischer Ratschlag am 24.6.08
Bildungsgerechtigkeit - Was ist in Hessen möglich?
Café Amélie, Walltorstr. 17, ab 19:00 Uhr in Gießen
Mit den Landtagsabgeordneten:
Elke Künholz, SPD
Mürvet Öztürk, Bündnis 90 / Die Grünen
Thorsten Schäfer Gümbel, SPD
Janine Wissler, Die Linke
Moderation: Klaus Pradella, HR
Eine Veranstaltung des Gießener Bündnis gegen Bildungs- und Sozialabbau
Plakat zum Download:
http://www.media.uebergebuehr.de/view/id/1642
Außerdem:
4.7. Nachttanzdemo in Gießen, 20:00 Uhr Kirchplatz
Gegen Studiengebühren und soziale Selektion - KOMMT ALLE!!!
weitere Infos dazu in Kürze (auch auf uebergebuehr)
Spiegel-Online: http://tinyurl.com/6z5drf
FR-online: http://tinyurl.com/4a39k6
Faz.net: http://tinyurl.com/3md455
Die Studiengebühren von 500 Euro pro Semester im deutschen Bundesland Hessen sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel allerdings denkbar knapp mit sechs zu fünf Richterstimmen.
Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, die Vorgaben in Artikel 59 der Landesverfassung hinderten den Gesetzgeber nicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Der fragliche Artikel beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums. Wichtig sei allerdings, dass durch die Erhebung von Gebühren niemand vom Studium ausgeschlossen werde.
Dieser Vorgabe der Verfassung habe der Gesetzgeber mit der Einführung eines Darlehensanspruchs für alle Studierenden Rechnung getragen, sagte Wolski. (...)Quelle: Die Presse
17.06. Demo in Marburg
1:0 für Solidarität und freie Bildung
14h
Elisabeth-Blochmannplatz