Folgende Resolution wurde am 20.7. einstimmig beschlossen:"In Anbetracht der gegenwärtigen Situation der Hochschulen - steigenden Studierendenzahlen, Unterfinanzierung des Hochschulsystems - ist es unabdingbar, die Hochschulen besser finanziell auszustatten. Hierfür sind Studiengebühren der falsche Weg, da dies zu einem weiteren Rückzug des Staates aus der Finanzierung des Hochschulbereiches führen wird und den Hochschulen keine Gewähr für eine bessere Finanzausstattung bleibt. Stattdessen müssen der Bund und die Länder für eine ausreichende Ausstattung der Hochschulen Sorge tragen.
Das deutsche Hochschulsystem ist schon heute sozial selektiv. So kommen nur sehr wenige Studierende aus bildungsfernen Schichten. Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren würde dies zusätzlich verstärken, da diese eine abschreckende Wirkung speziell auf Studierwillige aus einem sozial schwächeren Umfeld haben würde. Auch die Bereitschaft sich zu verschulden, ist in diesem Umfeld geringer. Stipendien können diesen Mechanismus nur teilweise außer Kraft setzen. Ein sozial gerechter Hochschulzugang kann nur durch eine ausreichende Hochschulfinanzierung von Bund und Ländern gewährleistet werden." Quelle: idw
Erhebliche Vorteile ergeben sich für Studierende (...) aus einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes, die am Freitag den Bundesrat passiert hat. Geregelt wird darin die steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienkosten. Bis zu einer Summe von 4.000 Euro pro Jahr sind demnach Kosten, die für eine Berufsausbildung oder im Rahmen eines ersten Studiums entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Der Bundestag hatte diese Änderung des Einkommenssteuergesetzes am 18. Juni dieses Jahres beschlossen. Nachdem nun der Bundesrat der Gesetzesänderung zugestimmt hat, wird sie rückwirkend zum 1. Januar 2004 wirksam.
Bislang wurden Kosten, die im Rahmen eines ersten Studiums anfallen, nur sehr begrenzt als so genannte Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Steuerlich wirklich begünstigt war lediglich ein zweites Studium, das als Fortbildung angesehen werden konnte. Die neue Regelung schließt diese Lücke, indem sie auch Ausgaben für ein erstes Studium als Werbungskosten anerkennt.
Abzugsfähige Kosten sind nun laut Gesetz auch "Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden" (§ 12, Absatz 5). Demnach fallen unter die abzugsfähigen Kosten neben Studienmaterial und Seminargebühren beispielsweise auch Unterbringungskosten. Voraussetzung dafür, die Kosten geltend zu machen, ist natürlich, dass die Studierenden jährlich eine Steuererklärung abgeben.
(...) Notwendig gemacht hatten die Neuregelung mehrere Gerichtsentscheidungen. Unter anderem hatte der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erststudium oder einer Berufsausbildung entstehen, als steuerlich abzugsfähig anzusehen seien. Quelle: idw.
Auf geht's: Studiengebühren absetzen!
Bundespräsident Horst Köhler hat für die Einführung von Studiengebühren plädiert. "Ich glaube, wir kommen in Zukunft an Studiengebühren nicht vorbei", sagte er der Zeitung "Die Welt". [via tagesschau.de]
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) lehnt die Einführung von Studiengebühren kategorisch ab. Der «Welt am Sonntag» sagte die Ministerin, Studiengebühren würden zwar immer wieder als «Heilsbringer» genannt. Diese Erwartung sei jedoch falsch, denn sie änderten nichts an den Finanzproblemen der Hochschulen.
Bulmahn sagte, die Länderparlamente hätten es selbst in der Hand, wie viel Geld sie ihren Hochschulen geben. So habe der Bund seine Hochschulmittel in den vergangenen Jahren um 23 Prozent erhöht. Weil aber gleichzeitig fast alle Bundesländer ihre Hochschulausgaben eingefroren oder sogar gesenkt hätten, «hatten die Hochschulen im Ergebnis nicht mehr Geld». [via Yahoo! Nachrichten]
Am Freitag fand eine Pressekonferenz zum Karbinettsentwurf des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in Heppenheim statt. Der AStA kritisiert in einer Presseerklärung die Novelle des HHG, mit der die Landesregierung das Ende der Studierendenvertretung und eine Zwei-Klassen-Universität fördert.
Den Karbinettsentwurf, so wie eine Begründung und die Pressemitteilung dazu findet ihr auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK): http://www.hmwk.hessen.de/recht/gesetzesentwuerfe.html
Im Folgenden die Presseerklärung des AStAs:
Entwurf zum Hessischen Hochschulgesetz ist skandalöse Mogelpackung
Der AStA der JLU lehnt die Novellierung der HHG strikt ab und fordert mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Studierende
Für den AStA der JLU Gießen ist der von der Landsregierung eingebrachte Entwurf der Neubestimmung der Verfassten Studierendenschaft absurd und faktisch nicht legitimiert. „Der Bund legt die Kriterien bezüglich der Aufgabenkompetenz der Verfassten Studierendenschaft fest, die vom entsprechenden Land umgesetzt werden müssen. Die CDU-Landesregierung hat daher nicht die Befugnis dem Senat eine Regelung der Kompetenzen und Organisation der Studierendenschaft zu überlassen,“ stellt Katharina Volk, Referentin für Demokratie und Grundrechte, die Gesetzeslage dar und führt fort: „Die finanziellen Mittel der Verfassten Studierendenschaft in Zukunft von der Wahlbeteiligung abhängig zu machen ist eine Pervertierung von demokratischen Verfahren.“ Indem der Senat die Struktur der Verfassten Studierendenschaft bestimmen soll, entzieht die Landesregierung der Verfassten Studierendenschaft ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten. Regelte die Verfasste Studierendenschaft ihre Kompetenzen bisher selbst, soll nun ein Gremium, der Senat, entscheiden, in dem die Studierenden eine Minderheit darstellen und von daher keinen Einfluss auf dortige Entscheidungsprozesse haben. Der deutliche Mangel an Demokratieverständnis der Landesregierung fördert durch die Beschneidung der Partizipationsmöglichkeiten der Studierenden eine unverantwortliche Politikverdrossenheit, die der AStA aufs Schärfste kritisiert.
Roland Koch betont die angebliche Vorreiterrolle Hessens in Bezug auf das „Bildungsland Nummer 1“ und die sogenannte Wettbewerbsfähigkeit, die nach Meinung des AStAs nicht zu einer Verbesserung der Situation an den Hochschulen führen wird. Die Pläne der Landesregierung modellieren die Hochschulen in Hessen in wirtschaftliche Betriebe um, anstatt das Grundrecht auf Bildung zu fördern und die Hochschulen für alle gesellschaftlichen Schichten zu öffnen. „Autonomie und Handlungsfähigkeit werden von der Landesregierung herangezogen, um die Hochschulen unter enormen Druck zu setzen, da sie ein Profil bilden müssen, um wettbewerbsfähig bleiben zu können.“ argumentiert Kai Dietzel, Referent für Hochschulpolitik im AStA und merkt an: „Ein Wettbewerb zwischen den Hochschulen verhindert eine Diskussion über Forschung und Lehre, da nun marktwirtschaftliche Fragestellungen im Vordergrund stehen.“ [via ASTA Giessen]
Die hessische CDU und ihr Gebührenminister Udo Corts (welcher neulich hier in Giessen war) hat einen neuen Plan, welcher politisch desinteressierten StudentInnen niedrigere Semesterbeiträge in Aussicht stellt, falls es eine zu niedrige Wahlbeteiligung bei studentischen Wahlen gibt. Ziel des Plans ist, so die Asten mundtot zu machen: Noch verschrobener: Bei massiver Wahlenthaltung zahlen die Bürger deutlich weniger Steuern.
Absurd? Sicher. Aber ungefähr das plant die hessische Landesregierung für die Studentenvertretungen. [...]
Der Regelbeitrag für die Studentenschaft kann in voller Höhe nur noch dann erhoben werden, wenn die Wahlbeteiligung zur Studentenschaft mindestens 25 Prozent erreicht hat. Liegt die Wahlbeteiligung darunter, wird der Beitrag um 75 Prozent gekürzt. [...]
An der TU Darmstadt zum Beispiel würde der Asta dann mit 38.000 statt mit bisher 152.000 Euro auskommen müssen. [via Spiegel Online: Kräftiger Rabatt bei Wahlmüdigkeit]
Ich finde das ist ein Skandal, wenn man bedenkt, dass die Europawahl hier im schönen, grünen Hessenlande mit all seinen netten kleinen Dörfern gerade mal eine Wahlbeteiligung von 37,8% hatte. Und wir reden da immerhin von Europapolitik, welche natürlich ungleich viel wichtiger als studentische Hochschulpolitik vor Ort ist! Das für letztere also eher weniger Menschen zu begeistern sind, liegt ja schon mal in der Natur der Sache.
Die hessische CDU setzt hiermit also ein Signal, indem sie das Nicht-Wählen, also den Verzicht auf Teilnahme an einer Demokratie, finanziell entlohnt. Hiermit wird von der CDU, neben Studiengebühren, eine weitere ökonomische Dimension ins Spiel gebracht, welche Studenten entpolitisieren soll. Wer zielstrebig, unpolitisch und schnell studiert kommt nicht nur um Studiengebühren herum, sondern wird unter Umständen auch noch mit einem niedrigeren Semesterbeitrag entlohnt.
Die 'demokratische' Alleinherrschaft der hessischen CDU wird somit nicht müde, immer weiter durch Gesetzesänderungen solange an den Systemen selbst herumzuschrauben, bis politischen Gegnern, ob nun gross oder klein, immer mehr der Boden entzogen wird. Gesetze werden somit immer einseitiger und gleichzeitig auch politischer, mir scheint als ob die Gewaltenteilung somit gezielt verwässert wird. Wo dies hinführen kann, mag sich jeder selbst überlegen.





