Die Länder sind zuständig für die Einführung von Studiengebühren. Das wird das BVerfG aller Voraussicht nach Ende des Jahres entscheiden. Und die unionsgeführten Länder preschen mit der Initiative, diese sobald wie möglich einzuführen, bereits jetzt voran.

Abgesehen davon, dass Studiengebühren unserer Gesellschaft schaden (wir brauchen dringend mehr Studierende und nicht weniger, um im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu bleiben. Studiengebühren jedoch schrecken vom Studium ab.), dienen diese nicht dazu, die Finanzausstattung der Hochschulen zu verbessern. Selbst in den Fällen, in denen die Hochschulen die Gebühren-Einnahmen behalten dürfen, wird ihnen die gleiche Summe im Haushalt wieder gestrichen (aktuelles Beispiel: die Verwaltungsgebühr in Hessen). Dafür sorgen schon die Finanzminister in verläßlicher Manier.
Und ohne verbesserte Finanzausstattung ist es den Hochschulen schlichtweg nicht möglich, die Studiendauer selbst für die zu verbessern, die schnell studieren können. Insofern sind Studiengebühren als Anreiz für Studierende, "schneller zu studieren" ( so Georg Braun, Chef des DIHK) eine Farce.

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werden zur Entscheidung pro oder contra Studiengebühren. Noch ist Rot-Grün dagegen. Fragt sich nur, wie schnell sich Menschen wie Matthias Berninger (Grüne) durchsetzen, der sich "an einer Diskussion über die Finanzierung des Studiums" beteiligen möchte. Es liegt an den Gegnern, hier durch die Urnengänge klare Zeichen zu setzen.

Weitere Meinungen im Artikel "Studiengebühren - oder doch lieber Bildungssteuer?" bei T-Online-Nachrichten und "Hochschulrektoren fordern Studiengebühren" bei der Netzeitung

Von heinrich um 15:49 in Aktionen | 7 Kommentare | Kommentieren

 
 

Deutlicher kann man es nicht formulieren, als Grünen-Fraktionschefin Christa Sager: "Ich rechne damit, dass nun auch das bundesweite Verbot fällt" in der "Berliner Zeitung". Ähnlich äußerte sich SPD-Bildungsexperte Jörg Tauss: "Das Gebührenverbot für das Erststudium wackelt".

Was juristen und Menschen mit offenem Geist schon von Anfang an klar war, wird jetzt vom Verfassungsgericht wohl bestätigt werden: ganz offensichtlich war das Verbot illegal und rein parteipolitisch motiviert.

Hoffentlich beginnt nun eine Diskussion darüber, wie Studiengebühren vernünftig zu einer Verbesserung der Leistung der Studierenden eingesetzt werden können.

Von tobiit um 11:50 in Allgemeines | 5 Kommentare | Kommentieren

 
 

München (dpa) - Die CDU/CSU-regierten Bundesländer wollen von 2006 an Studiengebühren einführen. «Mit 1000 Euro im Jahr» müssten die Studenten dann rechnen, sagte der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) dem Nachrichtenmagazin «Focus».
In Absprache mit den übrigen Unionsländern erarbeitet Dräger derzeit ein bundesweites Finanzierungsmodell für Studiengebühren, das im Herbst vorgestellt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet voraussichtlich Ende des Jahres über eine Klage der Länder gegen das von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) verhängte Gebührenverbot in Deutschland.
Laut «Focus» sollen die Studenten nach diesen Plänen etwa fünf Jahre lang (Regelstudienzeit plus Zusatzsemester) von Banken Kredite zu günstigen Zinsen von etwa vier bis fünf Prozent erhalten. Die Rückzahlung beginnt dann nach dem Start ins Berufsleben und ist abhängig vom Einkommen. Acht Prozent des Bruttogehalts sollen in der Regel abgeführt werden. Unter einer bestimmen Einkommensgrenze entfielen die Zahlungen.
Bayern will der Initiative aber nur zustimmen, wenn die Gebühren sozial gestaffelt werden. Niemand dürfe aus sozialen Gründen vom Studium ausgeschlossen werden, verlangte Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) in der Zeitung «Die Welt» (Montag). Außerdem müsse sichergestellt werden, dass das Geld den Universitäten zugute komme und die Finanzminister darüber nicht verfügen könnten.
Quelle: © dpa - Meldung vom 01.08.2004 16:32 Uhr
Es wurde auch Zeit, dass die mal in die Pötte kommen. Immerhin haben sie fast eine Woche seit dem BVerfG-Urteil gebraucht... Man beachte die vielen "wenn"s aus Bayern. Und mit den Krediten kommt unsere Wirtschaft in Schwung!

Von heinrich um 11:21 in Aktionen | 1 Kommentar | Kommentieren

 
 

Die neuen Semestergebühren für Langzeitstudenten in Hessen sind rechtens. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Eilantrag eines 34 Jahre alten Jurastudenten der Goethe-Universität gegen die Gebührenpflicht abgewiesen, wie es am Donnerstag mitteilte. Es bestehe kein Anspruch auf ein kostenloses Studium, argumentierte das Gericht. Anders als von dem Studenten angenommen, sei das Hessische Studienguthabengesetz vom Dezember 2003 mit höherrangigem Recht vereinbar (Az: 12 G 2920/04).
Der angehende Jurist studiert im 18. Semester, die Regelstudienzeit betrage 9 Semester, Studiengebühren von zunächst 500 Euro...
Quelle: dpa, weiterlesen bei lawchannel.de

Von heinrich um 13:04 in Hessen | 2 Kommentare | Kommentieren

 
 

28.07.2004 - Hamburg (ots) - Der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Juniorprofessur eine Vorentscheidung für die Klage gegen das Verbot
von Studiengebühren. "Ich bin optimistisch, dass die Klage durchgeht", sagt Dräger der ZEIT. Hamburg hat mit fünf anderen Ländern gegen das von der Bildungsministerin Edelgard Bulmahn erlassene Verbot von Studiengebühren geklagt. "Bulmahn solle daher
nicht abwarten", sagt Dräger, sondern Zeit sparen und das Hochschulgesetz jetzt "drastisch verschlanken".
Das Urteil über das Verbot von Studiengebühren wird derselbe Gerichtssenat fällen, der am Dienstag die Juniorprofessur...
Weiterlesen beim Presseportal bzw. der Druckausgabe der ZEIT

Von heinrich um 15:02 in Presse | 0 Kommentare | Kommentieren

 
 

Überfällige und eigentliche Aufgabe des Bundes, im HRG für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu sorgen
Wegen Überschreitung der ahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hat das Bundesverfassungsgericht die fünfte HRG-Novelle von 2002 und das darin enthaltene Habilitationsverbot für verfassungswidrig erklärt. "Wir begrüßen diese Entscheidung und gehen davon aus, dass nun auch das Studiengebührenverbot fallen wird," sagte Prof. Dr. iur. Manfred Erhardt, Generalsekretär des Stifterverbandes heute in Essen.
Der Stifterverband hatte schon im Vorfeld der Änderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) bemängelt, dass (...) ·das Verbot der Erhebung von sozialverträglichen Studiengebühren die bestehende Unterfinanzierung der Hochschulen zementiert und die Entwicklung zu Spitzenuniversitäten von internationalem Rang verhindert.
Zur kompletten PM im idw...

Von heinrich um 03:01 in Presse | 1 Kommentar | Kommentieren