Nachdem das HMWK schon am 9. März vorsichtig >optimistisch< ob der Folgen des StuGuG war, bricht nun die helle Freude aus:
ERSTE POSITIVE BILANZ NACH EINFÜHRUNG VON LANGZEITSTUDIENGEBÜHREN
Wiesbaden – „Das neue Studienguthabengesetz zeigt erste Erfolge“, stellte Hessens Wissenschaftsminister, Udo Corts, heute in Wiesbaden fest. Zwar lägen noch keine endgültigen Zahlen der Exmatrikulationen vor, aber der Trend bestätige die Erwartungen. „Vieles spricht dafür, dass es uns gelungen ist, den Missbrauch des Studentenstatus’ zu stoppen, um in den Genuss sozialer Vergünstigungen zu kommen“, sagte der Minister. Ein günstiges RMV-Ticket oder Kino ermäßigt sei nun kein
Anreiz mehr, zum Schein ein Studium aufzunehmen.
Die Einführung des Studienguthabengesetzes wirkt sich nach Ansicht des Ministers auch positiv auf jene aus, „die sich von der Alma Mater nicht trennen können“ - „Die Langzeitstudenten sind in der Realität angekommen. Sie haben erkannt, dass es auch ein Studium nicht endlos zum Nulltarif geben kann.“ Das sei für viele die Chance, entweder durchzustarten oder sich neu zu orientieren. Diejenigen Langzeitstudenten, die kurz vor dem Abschluss stehen, können sich die Gebühr zurückerstatten lassen, wenn sie ihr Studium bis zum Ablauf WS 2005/2006 zum Abschluss bringen.
Für eine abschließende Bewertung ist es nach Ansicht des Wissenschaftsministers aber noch zu früh. Zur Zeit seien die Hochschulen noch dabei, die Zahlen zu sammeln.
Quelle: HMWK-PM
Neu daran ist, dass sich das Wissenschaftsministerium nun nicht nur Sorgen um den RMV, sondern auch um die hessischen Kinobesitzer macht... alles WählerInnen?

Von heinrich um 19:07 in Hessen | 3 Kommentare | Kommentieren

 
 

Die Technische Universität Darmstadt ist die erste, die Zahlen der schwindenden Studierenden veröffentlicht:
"Wir brechen derzeit unter der Last der Anfragen zusammen"
(...) 3000 der 21 000 TUD-Studenten haben sich bereits exmatrikuliert. Das sind doppelt so viele wie sonst üblich (...) Viele, so mittlerweile die Erfahrung, wechseln zur Uni Mainz, wo noch keine Gebühren wie in Hessen erhoben werden. Die genauen Gründe für die "Flucht" der Studierenden und eine Bilanz lasse sich erst nach Ablauf der Frist ziehen (...). Fest steht aber, dass viele die hohen Studiengebühren von 500 Euro und mehr bei Überschreitung der Regelstudienzeit nicht zahlen können oder sich so mancher auch vorübergehend exmatrikuliert, um sich erst kurz vor der Prüfung wieder einzuschreiben. Insgesamt bei 5000 Studierenden überprüft die TUD derzeit, ob sie Gebühren zahlen müssen, weil die Regelstudienzeit überschritten wurde. Die Mitarbeiterinnen (...) im Büro für studentische Angelegenheiten (...) werden regelrecht überrannt.
Quelle: Frankfurter Rundschau vom 4.3.2004.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst kann sich darüber auch noch freuen und titelt
Zahl der „Schein-Studenten“geht zurück
Landesregierung sieht positive Erwartungen bestätigt
Nach vorläufigen Schätzungen der Hochschulen geht die Zahl der Studenten zurück, die zum Teil mehr als 20, 25 Semester eingeschrieben sind. (... Es) zeichne sich bereits ein Trend ab, der die Erwartungen des Landes bestätige. Es werde damit künftig keine Möglichkeit mehr geben, um beispielsweise zu sozialen Vergünstigungen – wie etwa dem RMV-Semesterticket – zu kommen. Grundsätzlich sollen die Langzeitgebühren zum zügigen Studieren anregen.
Quelle: HMWK-Pressemitteilung
Wurde diese Landesregierung gewählt, um dem RMV unter die Arme zu greifen? Die Kalkulation des Semestertickets basiert auf den bestehenden Studierendenzahlen und ist keine "soziale" Vergünstigung. Gibt es weniger Studierende, wird der RMV-Beitrag auch noch steigen.
Meines Erachtens sind die Folgen der hessichen Studiengebühren schon jetzt fatal. Mit der Bekanntgabe der Zahlen der anderen Hochschulen wird endgültig klar werden, dass die Einführung des StuGuGs für Hessen ein Schuss ins eigene Fleisch war.

Von heinrich um 16:03 in Hessen | 10 Kommentare | Kommentieren

 
 

„Den Widerstand gegen die Politik der hessischen Landesregierung, den Studierenden vom Sommersemester an Millionen Euro in Form von Verwaltungs- und Studiengebühren zur Sanierung des hessischen Haushalts abzuknöpfen, werden wir jetzt auch mit rechtlichen Mitteln fortführen“ erklärte der stellvertretendende Vorsitzende der GEW, Christoph Baumann heute in Frankfurt. Zu diesem Zweck seien erste Eilverfahren studentischer Mitglieder der GEW gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags bei hessischen Verwaltungsgerichten anhängig gemacht worden.

„Die GEW hat Studiengebühren auch aus bildungs- bzw. hochschulpolitischen Gründen immer abgelehnt. Es ist juristisch zu prüfen in wie weit sich die in Hessen eingeführten Regelungen im Rahmen des rechtlich bzw. verfassungsrechtlich zulässigen halten“, erklärte der Leiter der Rechtsabteilung der hessischen GEW, Dr. Hartwig Schröder heute gegenüber der Presse.

„Gemeinsam mit dem renommierten Hochschulrechtler, Rechtsanwalt Dr. Hauck-Scholz in Marburg, der die Antragsteller in den verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren vertritt, sind wir der Auffassung, dass es sich bei dem sogenannten Verwaltungskostenbeitrag, den alle Studierenden ab dem ersten Semester zahlen müssen, um eine unzulässige, verdeckte Studiengebühr handelt. Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen, wenn die Höhe einer für „Verwaltungskosten“ erhobenen Gebühr in keinem Verhältnis zu dem Verwaltungsaufwand steht, für den die Gebühr angeblich erhoben wird. Da Studiengebühren das Entgelt für die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots der Hochschulen und ihrer Einrichtungen sind, solche Studiengebühren aber gemäß § 27 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) für die Dauer des Erststudiums nicht erhoben werden dürfen, stellt die Erhebung des „Verwaltungskostenbeitrags“ den Versuch dar, das Verbot der Erhebung von Studiengebühren zu umgehen“ erklärte Schröder weiter.

„Die GEW empfiehlt, ähnlich wie die Asten der hessischen Hochschulen, allen Studierenden die Semestergebühren unter Vorbehalt zu zahlen und parallel dazu bei ihrer Hochschule schriftlich die Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Gebühr einzufordern, ergänzte der stellvertretende GEW-Landesvorsitzende, Christoph Baumann. „Eine Zahlungsverweigerung können wir vor einer rechtskräftigen höchstrichterlichen Entscheidung nicht empfehlen, da ansonsten die Exmatrikulation droht“.

„Auch zur Frage der Studiengebühren nach dem sog. Studienguthabengesetz, die eine erhebliche Zahl hessischer Studierender im Sommersemester 2004 erstmals zahlen müssen, wird die GEW juristische Schritte zur Klärung strittiger Rechtsfragen einleiten bzw. unterstützen. Da das Gesetz Studierende betrifft, die grundlegende Studienentscheidungen unter anderen Voraussetzungen getroffen haben, also rückwirkend in abgeschlossene, in der Vergangenheit liegende Sachverhalte eingreift, stellen sich vor allem Fragen des rechtsstaatlich garantierte Verrauensschutzes, die einer Klärung zugeführt werden sollen“, erklärten die GEW Vertreter abschließend.

Zur weiteren Information: In Hessen werden Studierende ab dem Sommersemester 2004 durch den neugeschaffenen § 64 a des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) verpflichtet, mit der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung pro Semester einen so genannten „Verwaltungskostenbeitrag“ von 50 Euro pro Semester zu zahlen. Auf Grund des sogenannten „Studienguthabengesetzes“ werden für viele Studierende zudem erstmals Studiengebühren fällig, die zwischen 500 € und 1500 € pro Semester betragen können.

Von hanack um 18:11 in Hessen

 
 

Corts: „Selbstverständlich hält die Landesregierung an Langzeitstudiengebühren fest“

Wiesbaden. – Nicht beeindruckt von der Studentendemonstration am gestrigen Samstag in Frankfurt hat sich der hessische Wissenschaftsminister, Udo Corts, gezeigt. „Sparen macht niemandem Freude, ist aber nun einmal in solch einer wirtschaftlich schwierigen Situation mit drei Jahren Nullwachstum unausweichlich. Davon können auch Studierende nicht ausgenommen werden“, sagte Corts und stellte unmissverständlich fest: „Selbstverständlich hält die Landesregierung trotz der Proteste an der geplanten Einführung von Gebühren für Langzeitstudenten fest.“ Corts hob hervor, dass mehr als 80 Prozent der Studenten von den Gebühren überhaupt nicht betroffen seien, da Hessen Gebühren ausschließlich für Langzeitstudenten beschließen werde. „In einer Zeit, in der wir von unseren Mitarbeitern Mehrarbeit erwarten, soziale und kulturelle Einrichtungen und Verbände Sparmaßnahmen verkraften müssen, müssen auch Langzeitstudenten einen Beitrag zahlen.“

Zugleich verwies der Minister darauf, dass die Demonstrationen nicht darüber hinweg täuschen sollten, dass es sich bei den Protestierenden nur um eine kleine Minderheit der Studenten handele. „Die Mehrzahl der Studenten hat durchaus Verständnis für die Einführung von Langzeitstudiengebühren“. Nur wenigen fehle offenbar das wirtschaftliche Grundwissen, dass Ausgaben auch Einnahmen gegenüber stehen müssten. (...)


Quelle: HMWK-Pressemitteilung

Von heinrich um 12:12 in Hessen | 2 Kommentare | Kommentieren