Köln (dpa) - Die Gebühren für Langzeitstudenten in Nordrhein- Westfalen sind nach Beschlüssen des Kölner Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Sie schränkten das Grundrecht der Ausbildungsfreiheit nicht unverhältnismäßig ein, teilte das Gericht in Köln mit.

Wer vor dem dritten Semester das Fach wechselt, muss die ersten Semester aber nicht auf die Studiendauer des neuen Fachs anrechnen lassen. Diese Regelung im Gesetz kommt auch Studenten zu Gute, die schon vor Einführung der Studiengebühr das Fach wechselten.

Die Studiengebühr beträgt 650 Euro pro Semester, wenn die anderthalbfache Regelstudienzeit überschritten wird. Dagegen hatten mehrere Studenten in Köln geklagt.

Quelle: dpa - Meldung vom 04.05.2004

# Mittwoch, 5. Mai 2004, 17:42, von heinrich in Studiengebuehren

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