Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Eilantrag gegen die allgemeinen Studiengebühren zurückgewiesen. Eine Studentin hatte auf einen sofortigen Stopp der Gebührenpflicht geklagt.

Das Gericht führte aus, die Gebührenordnung ließe keine offensichtlichen Rechtsfehler erkennen. Für eine eingehende Prüfung der Rechtsbedenken biete das Eilverfahren zu wenig Zeit.

Diese Prüfung könne nur in einem Hauptsacheverfahren erfolgen. (...)
Quelle: SR online
Saarland ist nicht das einzige Bundesland, in dem der Klageweg beschritten wird:(...) In insgesamt sechs Bundesländern und damit mit Ausnahme Hamburgs allen, in denen die Gebühren schon fällig sind oder demnächst fällig werden, sind nach einer Umfrage der Nachrichtenagentur AP vom Mittwoch entsprechende Verfahren derzeit geplant, anhängig oder sogar schon abgeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die im vergangenen Wintersemester als erste allgemeine Studiengebühren eingeführt hatten, wurden Grundsatzklagen bislang abgelehnt. Auch in Baden-Württemberg, wo die Gebühren wie in Bayern und Hamburg seit dem Sommersemester gelten, wurden Klagen dagegen am Mittwoch in einem Musterprozess abgewiesen. (...)
In Nordrhein-Westfalen wurde in einem Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Minden die Klage einer Studentin gegen das Studienbeitragsgesetz des Landes abgewiesen, (...)
In Niedersachsen wies das Verwaltungsgericht Hannover erst am 8. Juni die Klage eines Bachelor-Studenten gegen die allgemeinen Studiengebühren ab. (...)
In Bayern wurde Anfang Mai eine Popularklage von über 1.000 Klägern, darunter Grünen-Chefin Claudia Roth und Fernsehmoderatorin Barbara Schöneberger, gegen Studiengebühren beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Da sich die Klage einer Gerichtssprecherin zufolge erst im Anhörungsverfahren befindet, sei nicht mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen. (...)
In Hessen gibt es derzeit zwei Klagen gegen die vom Land beschlossenen Studiengebühren. Im Februar hatten die Abgeordneten von SPD und Grünen im Wiesbadener Landtag eine Verfassungsklage beim hessischen Staatsgerichtshof eingereicht. (...) Daneben haben DGB und Studentenorganisationen in den vergangenen Monaten eine so genannte Volksklage gegen das entsprechende Gebührengesetz organisiert. (...)
In Bremen, das ebenfalls bereits Studiengebühren, allerdings nur für Nicht-Bremer, erlassen hatte, wurde die Gebührenforderung an auswärtige Studenten nach einem Eilentscheid vom August 2006 gegen die so genannte Landeskinderregelung vorerst ausgesetzt.
Quelle: AP via net-tribune.

# Freitag, 20. Juli 2007, 11:51, von heinrich in Studiengebuehren

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