Hessens Studierende sollten den ab Sommersemester erhobenen Verwaltungsbeitrag von 50 Euro nur unter Vorbehalt zahlen und einen Erstattungsantrag stellen. Daran sollten sie allerdings auch in allen kommenden Semestern denken.

Den Rat gibt ihnen der renommierte Marburger Verwaltungsrechtler Peter Hauck-Scholz. In Musterverfahren vertritt der Jurist fünf Studierende aus Marburg, Gießen, Kassel, Frankfurt und Darmstadt, die mit Hilfe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegen den umstrittenen Beitrag vorgehen, der neu zum kommenden Sommersemester in Hessen mit der Rückmeldung eingefordert wird.

Denn bis die juristischen Auseinandersetzungen zu einem Ergebnis gekommen sind, kann es nämlich noch Jahre dauern. Und nur diejenigen Studierenden, die jedes Semester einen Erstattungsantrag gestellt haben, haben dann auch eine Chance, ihr Geld wieder zurücküberwiesen zu bekommen. Schließlich sind die Eilverfahren, von denen sich die Gewerkschafter eine schnellere Entscheidung erhofften, in der vergangenen Woche auch in der zweiten Instanz gescheitert.

Begründung: Es sei den Studierenden zuzumuten, die Gebühr von 50 Euro zunächst zu zahlen und das Hauptsacheverfahren abzuwarten, teilte das Gericht mit.
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# Montag, 15. März 2004, 11:39, von moe in Presse

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