GIESSEN (V). Der Allgemeine Studierendenausschuss - kurz auch Asta - der JLU befindet sich mitten in den Vorbereitungen mehrerer Musterklagen im Zusammenhang mit dem neuen hessischen Studienguthabengesetz (StuGuG). Das Gesetz regelt die Einführung von Langzeit-, Zweitstudiumsgebühren und Verwaltungskostenbeiträgen an hessischen Hochschulen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Gesetz weise an mehreren Stellen erhebliche juristische Lücken auf: "Besonders die mangelhaften Übergangsfristen und die Frage des Vertrauensschutzes gegenüber den Studierenden wollen wir benutzen, um die Durchführung des Gesetzes zu verhindern oder wenigstens zu verschieben", so Katharina Volk, Referentin für Demokratie und Grundrechte im Asta.
Die Einführung des Gesetzes beinhaltet nach Auffassung von Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster, eine "unechte Rückwirkung". Diese entsteht, wenn ein Teil des Tatbestands, der zur Gebührenpflicht führt, aus der Zeit vor der Einführung des Gesetzes herrührt. Das Vertrauensschutzinteresse der bereits immatrikulierten Studierenden werde dadurch berührt. Die Frist bis zur erstmaligen Zahlung von Studiengebühren liege im Falle des StuGuG bei nur etwa vier Monaten. Dabei wiesen alle Urteile, die bisher im Zusammenhang mit der Einführung von Studiengebühren und dem Vertrauensschutz der Studierenden gefällt wurden, auf viel längere Übergangsfristen hin. Das Ergebnis einer Stellungnahme des Anwalts ergebe, dass eine derart kurze Frist, wie die des Hessischen StuGuG, bislang noch nie die Billigung eines Verwaltungsgerichts gefunden habe. Im Gegenteil: Bereits deutlich längere Übergangsfristen seien für zu kurz gehalten worden. "Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Studierenden in Hessen einen Abschluss ihres Studiums zu ermöglichen", verspricht Thomas Schmitt, Referent für Hochschulpolitik. Die Abbrecherquote unter Studierenden, die unter die Langzeitregelungen fallen, wären verheerend.
"Wir haben uns entschlossen, den Weg über die Übergangsfristen zu gehen, da es der zügigste ist, um das Gesetz zu verzögern", erläutert Schmitt weiter, dabei spiele auch die Zusammenarbeit mit anderen hessischen Hochschulen eine wichtige Rolle. Über die nächsten Tage werden Widerspruchsformulare für den Widerspruch gegen die Langzeit-, Zweitstudiumsgebühren sowie Verwaltungskostenbeiträge auf den Internetseiten des Asta erhältlich sein.
www.asta-giessen.de
[via Gelnhäuser Tagblatt]

# Freitag, 23. Januar 2004, 20:54, von moe in Presse

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