In Hessen gibt es auch bei der bürgerlichen Landesregierung keine Studiengebühren, das Nachbarland hat seine nun bestätigt bekommen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Klagen einer alleinerziehenden Studentin gegen ihre Freiburger Hochschule und die Beschwerden von drei Studenten gegen die Uni Karlsruhe abgewiesen (Az.: 2 S 1855/07, 2 S 2554/07, 2 S 2833/07, 2 S 1527/08), eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber zugelassen.Studiengebühren sind sozialverträglich, sagen die obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg.UniSpiegel mit der Historie der Klage.

Eine ausführliche Analyse gibt es bei studis-online

# Dienstag, 17. Februar 2009, 10:43, von heinrich in Kritisches

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