(Berlin, 4. August 2004) "Wer meint, durch eine Dauerberieselung ein Urteil der höchsten deutschen Richter präjudizieren zu können, läuft Gefahr, die Macht der Schlagzeilen zu überschätzen", erklärte der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, heute zur neu entflammten Studiengebührendebatte in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat Anforderungen an ein Rahmengesetz formuliert. Die 5. und 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes unterscheiden sich durchaus. Nur weil das Bundesverfassungsgericht die Juniorprofessur wegen zu detaillierter Bestimmung mit äußerst knapper Richtermehrheit gekippt hat, ist dies noch lange keine Infragestellung des Leitbildes der Chancengerechtigkeit durch Studiengebührenfreiheit im Hochschulrahmengesetz. Demnach ist das Erststudium studiengebührenfrei; in besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen. "Von einem Verbot kann daher nicht die Rede sein", sagte Rinkens.

"Mich verblüfft die Gewissheit einiger, die gegenwärtigen Studienbedingungen als ausreichende Gegenleistung für das Erheben von Gebühren für ein Studium anzusehen", so der DSW-Präsident.
Wie Studiengebühren wirken könnten, zeige folgendes Szenarium:
Bei einer durchschnittlichen Fachstudiendauer von 5,8 Jahren an Universitäten würden bei 500 Euro pro Semester abgerundet 5.500 Euro Studiengebühren anfallen. Häuslebauer wüssten, dass die Verzinsung die Darlehensschuld verdoppelt. Das seien dann schon 11.000 Euro. Besonders hart betroffen wären BAföG-Empfänger, deren Darlehensschuld erst seit März 2001 auf 10.000 Euro begrenzt worden sei. Damit kämen BAföG-Empfänger bei zusätzlichen Studiengebühren am Studienende auf eine Belastung von 21.000 Euro.
Wenn mit dem erfolgreichen Berufseinstieg auch die Familiengründungsphase beginne, könnte sich eine Darlehenslast der Partner von 42.000 Euro angesammelt haben.
Mit 42.000 Euro Schulden erhalte man aber nach dem neuen individuellen Bankenrating Basel II keinen Kredit mehr; Existenzgründungen sind damit ausgeschlossen. Besonders misslich sei, dass diese verschuldeten Familien auch noch in die Rentenkassen der Generation der Studiengebührenbefürworter einzahlen müssten; daneben müssten sie noch selbst Privatvorsorge treffen, weil sie keine ausreichenden Rentenerträge erwarten könnten.
"Das Prädikat 'sozial gerecht' kann so nicht erteilt werden", resümierte der DSW-Präsident.
Quelle: idw

# Mittwoch, 4. August 2004, 11:35, von heinrich in Kritisches

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