Der Hessische Staatsgerichtshof hat neulich befunden, dass die hessischen Studiengebühren verfassungskonform seien. Das Bundesverfassungsgericht hat nun in einer Verfügung an den Frankfurter Rechtsanwalt Adam Rosenberg denWeg für neue Klagen gegen die hessischen Studiengebühren frei gemacht.(...)
Die Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs für Gebühren von 500 Euro pro Semester ist "weder rechtskräftig noch bindend".

Er habe lediglich über die Vereinbarkeit mit der hessischen Verfassung entschieden, nicht aber über die Verletzung von Bundesgrundrechten. "Das ist eine historische Entscheidung", so Rosenberg zur FR. Die Karlsruher Einschätzung sei eine "Blamage für den Staatsgerichtshof". (...)
Die Studierenden können sich an die Verwaltungsgerichte wenden. (...)
Nun müssen die Unis und Richter prüfen, ob die 500 Euro pro Semester mit dem Grundgesetz vereinbar sind. "Artikel 5 des Grundgesetzes spricht eindeutig für ein kostenloses Studium", so Rechtsanwalt Rosenberg. Der Artikel besagt, dass "Wissenschaft, Forschung und Lehre" frei sind.
Quelle: Annika Joeres in der FR: Studenten können Gebühren einklagen
Zum Nachlesen: Die Grundrechte im Grundgesetz

# Donnerstag, 10. Juli 2008, 15:09, von heinrich in Kritisches

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bommel kommentierte am Donnerstag, 10. Juli 2008, 18:24:
Der Kampf geht weiter

Das Urteil des Staatsgerichtshofs könnte noch von einer zweiten Seite unter Druck geraten.
Denn noch bis zum 11. Juli kann Einspruch gegen das Wiesbadener Votum erhoben werden.

=> Kümmert sich jemand herrum???
Nicht das das Verpeilt wird?!?!


Um weiteres Vorgehen zu BEsprechen seit ihr alle eingeladen zum

"Protestplenum gegen Bildungs- und Sozialabbau Gießen" zu kommen.

WIr treffen uns jeden Donnerstag (seit 2Jahren) ab 18Uhr im:

Cafe Amelie (Protestplenum)
Walltorstr.17 (Döner Dreieck, nahe Marktplatz)
35394 Gießen


Grüße aus Gießen,

Bommel

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