Wie berichtet, hatten SPD und Grüne in Hessen Anfang April einen Gesetzentwurf "zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen" vorgelegt, mit dem die allgemeinen Studiengebühren zum kommenden Wintersemester abgeschafft werden sollen. Dieses soll genauso wie die Änderung des Schulgesetzes in den Plenarsitzungen vom 3. bis 5. Juni beschlossen werden.
Bei den Studiengebühren ist sich die Mehrheit aus SPD, Grüne und Linke darin einig, dass diese abgeschafft werden sollen. CDU und FDP lehnen das ab. Strittig unter den Abschaffungsbefürwortern ist lediglich noch das Thema Zwangsexmatrikulation.(Quelle: Gießener Anzeiger)
Die von den Linken geforderte Rückzahlung der in den vergangenen beiden Semestern gezahlten Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Sie könnte aber notwendig werden, wenn der Staatsgerichtshof die Studiengebühren für unvereinbar mit der Hessischen Verfassung hält. Seine Entscheidung darüber gibt das oberste hessische Gericht am 11. Juni bekannt.(Quelle: Wiesbadener Kurier)
Und zum Nachlesen: Der Gesetzentwurf mit den beantragten Änderungen.