Während man sich inzwischen sein BWL-Studium bei tchibo kaufen kann, verbuchen hessische Studiengebührengegner einen weiteren wichtigen Erfolg gegen die Kommerzialisierung von Bildung: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Uni Marburg verpflichtet, die bisher einkassierten Studiengebühren einer klagenden Studentin die von ihr bereits gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Wie schon zuvor lautet die Begründung, dass das hessische Studienbeitragsgesetz nicht verfassungsgemäß ist. Warum die Rückzahlung nur für die Uni Marburg gilt, bleibt mir bisher jedoch schleierhaft.

[via hr-online]

Dieser Beitrag wurde auch unter kHOSSmos.org veröffentlicht.

# Mittwoch, 14. November 2007, 00:17, von hoss in Marburg

Kommentieren

 
_mike_ kommentierte am Mittwoch, 14. November 2007, 23:29:

Das ist leider nicht ganz richtig..., denn die Uni Marburg muss das Geld nur für die klagende Studentin zurücküberweisen.

"Da nach deutschem Recht keine Sammelklagen möglich sind, können auch vergleichbare Klagen nur einzeln beurteilt werden. „Wir können noch maximal 50 weitere Fälle dieser Art erwarten. Für alle anderen Studierenden, die Widerspruch gegen die Studienbeträge eingelegt haben, ist die Frist für die Einreichung einer Klage abgelaufen“, erklärt Viergutz." [http://www.uni-marburg.de/aktuelles/news/2007/1113k]

#
 
hoss antwortete am Freitag, 16. November 2007, 01:13:

Oha, Danke für den Hinweis! Da war die Pressemeldung irgendwie etwas missverständlich formuliert. Habe den Beitrag korrigiert...

#