Beitragsbescheid vorübergehend außer Kraft gesetzt
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung erneut die Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren angezweifelt. Das Verwaltungsgericht (VG) gewährte einem Gießener Student in einem Eilantrag Rechtsschutz gegen den Studienbeitragsbescheid. (...)
Bis zur endgültigen Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren darf der Kläger nun
ohne die Entrichtung des Beitrags weiter studieren. (3 G 3758/07)
Bis zu einer endgültigen Entscheidung werde das VG die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs abwarten, sagte eine Sprecherin (...)
ddp via pr inside

# Samstag, 3. November 2007, 15:46, von heinrich in Giessen

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