Ein Vergleich der vorliegenden Gesetze zur Einführung von Studiengebühren zeigt ein insgesamt positives Bild. Ein Gutachten, das das CHE Centrum für Hochschulentwicklung vorgelegt hat, legt den Länderregierungen jedoch an einigen Stellen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nahe. (...)
In allen Bundesländern ist es möglich, die Gebühren über Darlehen vorzufinanzieren, und die Höhe der Rückzahlungsrate später einkommensabhängig zu bestimmen. Damit ist eine wesentliche Bedingung für eine sozialverträgliche Ausgestaltung gesichert. Keines der vorliegenden Gebühren-Gesetze schreibt jedoch die Mitverantwortung der Hochschulen für zusätzliche hochschulspezifische Maßnahmen, die sozial schwächeren Studierenden den Zugang zur Hochschule erleichtern können, explizit fest. (...)
Die Studie zeigt Möglichkeiten auf, wie die Handlungsmöglichkeiten der Hochschulen ausgeweitet werden sollten. Hier zeigen sich auch die deutlichsten Defizite der bisherigen Gesetze. Allein in Nordrhein-Westfalen können die Hochschulen selbst über die Einführung von Gebühren entscheiden. "Die Hochschulen haben insgesamt zu wenig Spielraum. Sie sollten z.B. über die Einführung und die Höhe der Gebühren autonom entscheiden können und eigenverantwortlich Befreiungen festlegen können. Hier sollte den Hochschulen die Verantwortung überlassen werden - schließlich müssen sie für Erfolg und Misserfolg geradestehen und die Einführung über Gegenleistungen rechtfertigen", sagt Ulrich Müller. (...)
Hinsichtlich der Frage, ob die Gesetze eine an den Interessen und Bedürfnissen der Studierenden ausgerichtete Verwendung der Gebühreneinnahmen garantieren, schneiden Bayern, Hessen und Saarland am besten ab.
Quelle: Pressemeldung des CHE Centrum für Hochschulentwicklung - PDF-Studie zum Download

# Dienstag, 18. Juli 2006, 15:11, von heinrich in Studiengebuehren

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