WIESBADEN (dpa) Gegen die Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat gestern der Wiesbadener Landtag den von drastischen Einsparungen geprägten Landeshaushalt 2004 verabschiedet. Ferner beschloss er auf seiner letzten Sitzung des Jahres den Abbau von 5700 Stellen in der Landesverwaltung, drosselte die Mittel für sozialen Wohnungsbau und führte Studiengebühren für Langzeitstudenten sowie Zweitstudien ein. Dies sieht das "Zukunftssicherungsgesetz" vor.
Das Parlament tagte unter massivem Polizeischutz. Vom frühen Morgen an demonstrierten nach Polizeiangaben etwa 150 Studenten in der Wiesbadener Innenstadt; die Polizei nahm acht Demonstranten in Gewahrsam. [Weiterlesen beim Wiesbadener Tagblatt]
Herzlichen Glückwunsch nach Wiesbanden!
Trotz aller studentischen Ablenkungsmanöver und Sperrfeuer doch noch die im Vorfeld ausgefochtene Steuerungsmaßnahme durchgehalten. Mein Kompliment - viel Verve und Bravour bewiesen...
Was tun wir jetzt mit den armen Burschen und Derns, die sich in einen Anti-Protest reinsteigerten?
Auf Sun Tzu verweisen???
Fragend,
djo
PS:
Warum ich das schreibe? Weil ich die Sorte Leute, die für die Gebühren sind, gut kenne! Eher wird der Papst Scientologe oder Buddhist, bevor sich bei denen das Weltbild erweitert... Ist halt gut, wenn der MP fechten kann (was er ja bewiesen hat) - dann kann er auch gut den Kopf hinhalten! Denn wie heisst es so schön: Haste nix, dann geh´ doch fechten...
Wissenschaftsminister Udo Corts: „Nun steht der Einführung von Gebühren für Langzeitstudenten nichts mehr im Wege“
Wiesbaden – Der Hessische Landtag hat heute mit dem Zukunftssicherungsgesetz auch das Hessische Studienguthabengesetz verabschiedet. „Nun steht der Einführung von Gebühren für Langzeitstudenten nichts mehr im Wege“, sagte Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts. Mit dem neuen Studienguthabengesetz wird der Wissenschaftsminister auch die zur Ausführung der Bestimmungen erforderliche Verordnung (Immatrikulationsverordnung) umgehend in Kraft setzen. „In der Immatrikulationsverordnung haben wir eine Vielzahl von Anregungen der Hochschulen und insbesondere der Studierenden aufgegriffen“, sagte Corts. „Es gab eine Reihe von sachlichen und konstruktiven Beiträgen, von Studierenden, die sich ernsthaft mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Das wird den Studenten zugute kommen.“
In die Immatrikulationsverordnung sind zusätzliche Übergangsregelungen für jetzt schon Studierenden geschaffen worden, um einen baldigen erfolgreichen Studienabschluss zu erleichtern. Wer in der Vergangenheit die Voraussetzungen für Ausnahmen erfüllt hat, zum Beispiel durch Kindererziehung, dessen Studienguthaben wird um bis zu vier Semestern
erhöht. Damit kann dieser Personenkreis jetzt berechtigte Gründe für ein Teilzeitstudium oder eine Beurlaubung auch rückwirkend geltend machen. Außerdem erhalten alle, deren Studienguthaben durch einen in der Vergangenheit liegenden Studiengangwechsel belastet ist, einen Bonus von zwei Semestern. Und wer erst durch einen vorangegangenen Studienabschluss die Qualifikation für sein aktuelles Studium erworben hat, muss keine Zweitstudiengebühren bezahlen.
Mit der nunmehr beschlossenen Regelung über Studienguthaben ist Hessen nach Baden-Württemberg, Thüringen, Niedersachsen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hamburg das achte Bundesland, das von Langzeitstudierenden Gebühren erhebt. In den Ländern Bayern und Sachsen werden Studierende, die ihre Prüfungen nicht innerhalb vorgegebener Fristen ablegen, zwangsweise exmatrikuliert.
Quelle: HMWK
Und zwar in Gold! Hat er das Land und die Nation doch noch in letzter Minute gerettet...
Besser als Arnie und Bruce zusammen! Alle Achtung!