Der dbb hat sich gegen die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium ausgesprochen. Diese stellen grundsätzlich kein Mittel dar, mehr Studierende an die Hochschulen zu bringen und die Studierzeiten nachhaltig zu verkürzen, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen am 26. Januar 2005 in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte an diesem Tag entschieden, dass die Regelungen zum Studiengebührenverbot nichtig sind, weil sie die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes überschritten.
Auch in Zukunft müssten Bund und Länder in der Bildung konstruktiv zusammenwirken, mahnte Heesen. Dabei sei es sinnvoll und richtig, bundeseinheitliche Regelungen im Kernbereich „Zugang zum Studium“ einzuführen.
Der dbb appelliere an die Länderregierungen, sozialverträgliche Regelungen für die Aufnahme des Erststudiums zu schaffen, um mehr junge Menschen zu einem Hochschulabschluss zu bewegen, fügte Heesen hinzu. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Gebühren in voller Höhe den Hochschulen zufließen, damit diese ihr Leistungsspektrum erweitern und verbessern können.
Bei rückläufigen Geburtenraten liegt der Anteil der Studierenden an einem Altersjahrgang in Deutschland im OECD-Vergleich bei 37 Prozent bei einem OECD-Durchschnitt von 51 Prozent.
dbb