Nach der heutigen Vollversammlung hat die Studierendenschaft der JLU Giessen das Uni-Hauptgebäude besetzt. Weiterhin wurde der Boykott sämtlicher Lehrveranstaltungen bis zum 19.12. beschlossen.
Inwieweit dies gegenüber einer uninteressierten breiten Masse, also den weder gegen noch für Studiengebühren aktiven Studierenden, durchsetzbar ist wird sich wohl noch zeigen.
Meines Erachtens nach sollten demokratische Entscheidungen jedenfalls nicht dadurch blockiert werden können, dass gewisse Interessengruppen einfach nicht zu den Abstimmungen erscheinen und sich somit jeglicher Diskussion entziehen.

# Mittwoch, 10. Dezember 2003, 18:17, von moe in Giessen

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heinrich kommentierte am Mittwoch, 10. Dezember 2003, 18:27:
Gebäude-Blockade - wofür?

Wir sind uns doch einig, wofür wir protestieren: Zurücknahme der Kürzungen im Sozial- und Hochschulbereich sowie der Studiengebühren in Hessen.
Wer entscheidet das? Die PolitikerInnen der CDU im hessischen Landtag.
Krazt die das, wenn die Gebäude einer mittelhessischen Hochschule besetzt werden?
Natürlich gibt es das Argument, dass es durch die Besetzung der Gebäude Studierenden ermöglicht wird, die Protestaktionen zu besuchen. Aber ist es nicht eher so, dass dadurch Keile getrieben werden? Zwischen blockierenden und Nicht-Blockierenden? Zwischen Protestierenden und der Hochschulleitung / -verwaltung? Kann das der Sinn sein? Bereits im Streik 1997 haben wir die Blockade abgebrochen, als uns klar wurde, dass wir uns dadurch selbst verschleissen: die Blockierenden können nicht demonstrieren und diejenigen die blockiert werden, gehen nur zu einem geringen Prozentsatz protestieren.
Wäre es nicht evtl. sinniger, die zu treffen, die die Entscheidungen fällen? Alleine in Gießen wohnen zwei nicht unwichtige CDU-MdLs. Nur so als Hinweis...
und zum Nachdenken...
dennoch viel Erfolg bei unserem Protest!

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djo antwortete am Mittwoch, 10. Dezember 2003, 19:57:
Kommentar ***canceled***

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alo antwortete am Mittwoch, 10. Dezember 2003, 20:16:
bedenklich

ich muss mal sagen ich finde die ganze aktion extrem bedenklich.
zum einen sind heute(!) das erste mal plakate mit ort der VV aufgetaucht-und selbst da konnte ich nur 3 stück im gesamten phil2 zählen- und zum anderen kam gestern von einigen leuten der fachschaft 03 noch die aussage das warscheinlich keine VV stattfinden würde, da keiner was organisiert und keienr werbung (flyer, plakate) gemacht hatte.

wie genau stellt ihr euch das ganze denn vor? wer soll denn die häuser blokieren?
und habt ihr die aussagen des präsidiums gesehen? hängen in haus B im phil2 gezeichnet vom schwander in auftrag und drohen eindeutig mit scheinverlust.

nunja-freunde macht man sich mit so einem ergebnis nicht.
warum, zum henker war denn die VV net im audimaxx? ich war um 2 noch da und dort warteten ~200 leute und wussten von nix.

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djo antwortete am Mittwoch, 10. Dezember 2003, 20:19:
Kommentar ***canceled***

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moe antwortete am Mittwoch, 10. Dezember 2003, 21:48:
alo,

in der tat sehe ich da probleme mit der umsetzung. ob der beschluss also ein symbolischer akt bleibt oder nicht wird sich zeigen. allzu zuversichtlich bin ich nicht.
aber irgendwie kann man denjenigen die da waren keinen strick daraus drehen, dass die VV sehr schlecht angekündigt wurde. ich stand auch um kurz vor 2 im audimax und habe dann das plakat neben der tür gesehen auf dem stand dass es vorm hauptgebäude ist und bin dann dort hin.

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hoss antwortete am Donnerstag, 11. Dezember 2003, 11:47:
hessische LAndtagsverordnung bei VV-Abstimmung?

Was ich äußerst bedenklich, wenn nicht sogar ziemlich zum kotzen fand, war die Tatsache, dass Enthaltungen als Nein-Stimmen gezählt werden sollten und man sich dabei sarkastischer Weise auch noch auf die Verordnungen des hessischen Landtages berufen hat. Was soll das bitteschön???

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heinrich antwortete am Donnerstag, 11. Dezember 2003, 13:44:
GO des hessischen Landtags

...diese in einer VV anzuwenden macht durchaus Sinn. Warum? Die Studierendenschaft (und deren Vollversammlung traf sich gestern) hat eine Satzung . In dieser Satzung gibt es keine Vollversammlung als Organ der Studierendenschaft, also gilt diese genauso wenig die die Geschäftsordnung.
Nun ist die Frage: wonach richtet man sich? Die Studierendenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen (Landes)Rechts und insofern kann sie sich immer nur nach der jeweils höheren Instanz richten, wenn sie eine Rechtsgrundlage sucht. Und das ist der hessische Landtag, in dessen Geschäftsordnung das Abstimmen geregelt ist.

Natürlich hätte die Sitzungsleitung gestern auch willkürlich handeln können, aber: genau das wäre ihr dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgeworfen worden. Und im Ernst: wie soll man denn Enthaltungen zählen? Als nicht abgegebene Stimmen? Die Studis, die sich enthalten haben, waren auf jeden Fall nicht FÜR Streik, also ist die Wertung als "Nein" m.E. recht angemessen.

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moe kommentierte am Donnerstag, 11. Dezember 2003, 20:13:
IndyMedia: Hauptgebäude der Uni-Giessen besetzt

Die VV der Justus-Liebig-Universität hat den kompromisslosen Generalstreik bis zur dritten Lesung des Zukunftssicherungsgesetztes beschlossen und direkt im Anschluss erstürmten Studierende das Hauptgebäude, das bis zur Stunde besetzt ist. [Fotos bei IndyMedia]

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