Die FR glänzt heute auf der "Bildung & Hochschule"-Seite mit zwei lesenswerten Artikeln über die Ausnahmeregelungen des hessischen Studienguthabengesetzes hinsichtlich Alleinerziehender und Erwerbstätiger und stellt fest, dass dieser soziale Anstrich nicht viel mehr als ein ebensolcher ist, also letztlich absolut unzureichend.
Weiterhin sollten alle die, die annehmen (liebe RCDS-Studenten bitte aufgepasst!) als arbeitende/r TeilzeitstudentIn oder Alleinerziehende/r durch entsprechende Paragraphen vor Studiengebühren geschützt zu werden bedenken, dass die Landesregierung offen zugibt, mit den Gebühren mindestens 39,5 Millionen Euro einnehmen zu wollen!
Auf der Suche nach der Ausnahmeregel
Teilzeitstudium statt Langzeitgebühren?
Quelle: Frankfurter Rundschau