Auch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Studiengebührenverbot des Bundes sind in einigen Ländern bereits Gebühren erhoben worden. [...]
Inzwischen sind Langzeitstudiengebühren eher die Regel als die Ausnahme. Die höchsten Gebühren erheben nach einer Aufstellung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW/Köln) Hessen sowie die SPD- geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Hessen liegen die Langzeitstudiengebühren zwischen 500 und 900 Euro pro Semester, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind es 650 Euro. Weiterlesen bei lawchannel.de.