www.Gegen-HHG.de: Nach dem harschen Sozialabbau durch das Zukunftssicherungsgesetz im vergangenen Herbst hat sich die Landesregierung nun dem Demokratieabbau an den hessischen Hochschulen verschrieben.

Kurz vor der Sommerpause legte sie ohne vorherige Anhörungen eine Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vor. Nach dem Willen der Landesregierung soll das Gesetz noch in diesem Jahr den Landtag passieren. [...]

Was die Novelle im einzelnen bedeutet:
Die geplante Gesetzesnovelle sieht massive Veränderungen sowohl der akademischen als auch der studentischen Selbstverwaltung vor. So sollen nach dem Willen der CDU-Regierung Entscheidungskompetenzen stärker bei den Hochschulpräsidien oder gar bei der Person des Präsidenten bzw. der Präsidentin der Hochschule zentralisiert werden. Die demokratischen Mitentscheidungsmöglichkeiten von Studierenden sollen weiter massiv eingeschränkt werden. Auch hinsichtlich der Studienorganisation hat die CDU-Regierung gravierende Veränderungen vorgesehen. Neben der Einführung von Bachelor und Master (BA/MA) als reguläre Studienabschlüsse soll für die Hochschulen zukünftig die Möglichkeit bestehen sogenannte "Premium-Master-Studiengänge", inklusive einer Studiengebühr, einzuführen.

Stärkung des Präsidiums
Bereits durch die letzte Novelle des HHG 1997 wurde die Kontrolle über die Finanzen der Hochschulen den Präsidenten übertragen, die zudem in den Senaten und ihren Unterausschüssen den Vorsitz mit Stimmrecht zugesprochen bekommen hatten. Die Zentralisierung der Entscheidungskompetenzen wird mit dem aktuellen HHG-Entwurf hinsichtlich der Entwicklungsplanung der Hochschule und einzelner Studiengänge nahtlos fortgesetzt. So werden die Senate der Hochschulen, zu denen neben einer professoralen Mehrheit auch Vertreter der Studierendenschaft, des universitären Mittelbaus sowie des administrativ-technischen Personals gehören, relevanter Entscheidungsbefugnisse beraubt. Auch die Kompetenzen der Fachbereiche werden zugunsten präsidialer Entscheidungsbefugnisse beschnitten. Der Präsident erhält das Vorschlagrecht für die Besetzung der Dekaninnen-Stellen, starken Einfluss auf die Besetzung der Berufungskommissionen und die Entscheidung über die Berufung auf befristete Professorinnenstellen sowie deren Besoldung.

Die Abschaffung studentischer Mitbestimmung
Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung sind auch zurzeit nicht sonderlich demokratisch organisiert. Studierende, als größte Gruppe von Hochschulmitgliedern, sind durchgängig unterrepräsentiert und sehen sich stets mit professoralen Mehrheiten konfrontiert. Doch nun soll den Studierenden auch noch das Bisschen an bestehenden Einflussmöglichkeiten genommen werden. Einerseits geschieht dies durch die Entmachtung der Gremien der akademischen Selbstverwaltung, in denen auch Studierende vertreten sind. Auf der anderen Seite ist die faktische Zerschlagung der Verfassten Studierendenschaften geplant. Konkret äußert sich dies im Gesetzesentwurf an zwei Punkten: Die Befugnis über die Entscheidung, wie die studentische Mitbestimmung organisiert ist, wird der Autonomie der Hochschulen überlassen, wobei dies nicht etwa die Studierenden sondern die Senate in der Grundordnung der Hochschule regeln . Zum anderen ist vorgesehen in die Finanzautonomie der Studierendenschaften einzugreifen und die Verfügbarkeit über die studentischen Beiträge von der Wahlbeteiligung bei den studentischen Wahlen abhängig zu machen. Dies würde für viele Hochschulen bedeuten, dass unabhängige Beratungsangebote, die Unterstützung studentischer Projekte im Bereich der Weiterbildung, kulturelle Veranstaltungen, Fachschaftsarbeit, Erstsemesterbetreuung, politische Bildungsarbeit und viele andere Arten studentischen Engagements in weiten Teilen schlichtweg abgeschafft würden.

# Freitag, 5. November 2004, 13:57, von moe in Hessen

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