Die Uni Gießen hält ein PDF-Formular zum Ausdrucken bereit, um einen Antrag auf Minderung, Stundung oder Erlass der Studiengebühren für LangzeitstudentInnen zu stellen.
Grundsätzlich lohnt sich ein Versuch dann, wenn die Gebührenerhebung eine 'unbillige Härte' darstellt (zB bei Behinderung, chronischer Erkrankung, Opfer schwerer Straftaten oder wirtschaftliche Notlagen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Abschlussprüfung), oder wenn man bereits nachweislich zur Abschlussprüfung angemeldet ist.
Grundsätzlich würde ich die Chancen als eher niedrig beurteilen, aber dennoch eigenlich jedem empfehlen, es mal zu versuchen.

Die besten Chancen dürfte man wohl auf Stundung der Gebühr haben, d.h. dass man sich bereits zur Prüfung angemeldet hat und dadurch wahrscheinlich vor 2005/2006 fertig würde und somit die Gebühren zurück erhalten würde. Hier besteht die Möglichkeit, dass das Land Hessen einem das Geld, welches es ja eh an seine rechtmässigen Besitzer wieder zurück bezahlen muss, solange "leiht". Unklar ist, ob das Land Hessen bei einer Stundung eine Verzinsung fordern wird.
Angesichts der Tatsache, dass jede Studiengebühr die dem Land gezahlt wird (aber die dann bei Studienabschluss vor 2005/2006 wieder zurück bezahlt werden muss) ja sowieso ein zinsloser Kredit der Studierenden an das Land ist, ist das schon ein starkes Stück.

Leider war die Uni Gießen im letzten halben Jahr nicht in der Lage, den Studierenden welche einen Widerspruch gegen das jeweils festgestellte Studienguthaben eingelegt hatten eine Antwort zu schicken, und ihnen somit die Rückmeldung zum nächsten Semester überhaupt zu ermöglichen. Das Semesterticket läuft am 30.9. aus. Alle Studierenden welche Widerspruch eingelegt hatten konnten sich nicht in der ersten Rückmeldephase vom 12.-23.7. rückmelden, sondern dürfen dies frühestens am 27.9, da die Verwaltung nicht in der Lage zu sein scheint, die Beschwerden (welche teilweise durch fehlerhafte Berechnungen der Uni entstanden) in einer angemessenen Zeit zu bearbeiten.

# Montag, 9. August 2004, 15:13, von moe in Giessen

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