Der AStA der Uni Marburg empfielt für die anstehende Rückmeldung folgendes Vorgehen: Die Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags sollte unter Vorbehalt geschehen. So sollte auf dem Überweisungsträger folgende Formulierung enthalten sein: "Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags erfolgt unter Vorbehalt". Falls die Zahlung per Lastschrift bei der Hochschule eingeht, muss ein gesondertes Schreiben an die Hochschule gerichtet werden. Ein Widerspruch sei aus formalen Gründen nicht möglich, da die Hochschule keinen Bescheid zur Zahlung erlässt, sondern die Pflicht zur Zahlung unmittelbar aus dem Gesetz hervorgehe. Anschließend sollte der Verwaltungskostenbeitrag zurückgefordert werden. Mustertexte bzw. -schreiben finden Sie unter http://downloads.asta-marburg.de/ref-hopo/presse/gew-2004-08-02_verwaltungskostenbeitrag.pdf via hessen.uebergebuehr.de, deren News wir da jetzt auch da rechts unten auf der Seite haben ;-)

# Freitag, 6. August 2004, 21:43, von moe in Allgemeines

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