Überfällige und eigentliche Aufgabe des Bundes, im HRG für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu sorgen
Wegen Überschreitung der ahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hat das Bundesverfassungsgericht die fünfte HRG-Novelle von 2002 und das darin enthaltene Habilitationsverbot für verfassungswidrig erklärt. "Wir begrüßen diese Entscheidung und gehen davon aus, dass nun auch das Studiengebührenverbot fallen wird," sagte Prof. Dr. iur. Manfred Erhardt, Generalsekretär des Stifterverbandes heute in Essen.
Der Stifterverband hatte schon im Vorfeld der Änderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) bemängelt, dass (...) ·das Verbot der Erhebung von sozialverträglichen Studiengebühren die bestehende Unterfinanzierung der Hochschulen zementiert und die Entwicklung zu Spitzenuniversitäten von internationalem Rang verhindert.
Zur kompletten PM im idw...

# Mittwoch, 28. Juli 2004, 03:01, von heinrich in Presse

Kommentieren

 
djo kommentierte am Mittwoch, 28. Juli 2004, 03:57:
Auf die Differenz?

...die Entwicklung zu Spitzenuniversitäten von internationalem Rang...
Wahrscheinlich werden das dann die sein, die auch keine Lehramtsstudenten ausbilden. Das fällt dann den sog. Provinzunis anheim, mit entsprechenden Ausdifferenzierungen zwischen den Uni-Nachwuchs-Akademikern.
Naja, wie gehabt: Ora et labora.

#