Am kommenden Mittwoch, verhandelt der Hessische Staatsgerichtshof darüber, ob die Einführung der Studiengebühren zum Wintersemester 2007 in Hessen verfassungsgemäß war oder nicht.

Ein landesweites Bündnis hat mehr als 70.000 Unterschriften gegen Studiengebühren gesammelt und damit eine Volksklage eingereicht.
SPD und Grüne haben zusätzlich gegen das Gesetz geklagt, die Landesanwältin schloss sich der Klage an.

Die Verhandlung findet statt

am Mittwoch, dem 13. Februar 2008, 12.00 Uhr,
in dem Plenarsaal
im Gebäude des Hessischen Ministeriums
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Kaiser-Friedrich-Ring 75 (Landeshaus) in Wiesbaden.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Wegen der beschränkten Zahl der Plätze, die zur Verfügung stehen, kann aber nur eine beschränkt Zahl von Einlassgenehmigungen erteilt werden. Wer an der mündlichen Verhandlung teilnehmen will, meldet sich bitte per e-mail an unter geschaeftsstelle[at]stgh.hessen.de
Als Betreff ist anzugeben: „Anmeldung“. Bitte teilen Sie ferner mit: Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefonnummer. Einlassberechtigungen werden in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben; und zwar ebenfalls per e-mail. Absagen erfolgen nicht.
Quelle: StGH

# Freitag, 8. Februar 2008, 18:37, von heinrich in Wiesbaden

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