Am kommenden Mittwoch, verhandelt der Hessische Staatsgerichtshof darüber, ob die Einführung der Studiengebühren zum Wintersemester 2007 in Hessen verfassungsgemäß war oder nicht.
Ein landesweites Bündnis hat mehr als 70.000 Unterschriften gegen Studiengebühren gesammelt und damit eine Volksklage eingereicht.
SPD und Grüne haben zusätzlich gegen das Gesetz geklagt, die Landesanwältin schloss sich der Klage an.
Die Verhandlung findet statt
- am Mittwoch, dem 13. Februar 2008, 12.00 Uhr,
in dem Plenarsaal
im Gebäude des Hessischen Ministeriums
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Kaiser-Friedrich-Ring 75 (Landeshaus) in Wiesbaden.
Als Betreff ist anzugeben: „Anmeldung“. Bitte teilen Sie ferner mit: Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefonnummer. Einlassberechtigungen werden in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben; und zwar ebenfalls per e-mail. Absagen erfolgen nicht.Quelle: StGH