Was tun, wenn der Anhörungsbogen eintrudelt?

Seit Samstag, den 27.01.2004 haben wir es alle: Ein Studienguthaben. Oder mindestens ein vorläufig festgesetztes. Der Brief, den die ca. 23.000 Studierenden der JLU nun Ende Januar bekommen haben, setzt das Studienguthaben gemäß des neuen hessischen Sudienguthabengesetzes erst mal fest. Alleine die Tatsache der Benachrichtigung sollte allerdings niemanden in Panik versetzen, denn was bis jetzt passiert ist, ist ein einfacher Verwaltungsvorgang: Die Uni hat in den Akten nachgesehen und (oft nur grob über den Daumen gepeilt) errechnet, wie lange man noch gebührenfrei studieren darf oder wie viel man ab Sommersemester 2004 für die paradiesischen Studienbedingungen bezahlen darf. Der Brief an sich ist die Benachrichtigung über den Beginn eines Anhörungsverfahrens, in dem alle Studierende nun die Chance haben, Gründe geltend zu machen, nach denen ihr Studienguthaben nicht richtig errechnet ist. Dies wird mit einem (bisher imaginären) Formular erledigt.

Aber zurück zu den Formalitäten: Was jetzt tun?

  1. Erst mal nachrechnen: "Wann habe ich nochmal angefangen? Habe ich irgendwann mein Fach gewechselt? Hätte ich irgendwann Urlaub beantragen können, habe es aber nicht gemacht? Habe ich irgendwann mal zwischen 14 und 28 Stunden die Woche gearbeitet? War ich in der Fachschaft oder anderen Gremien aktiv?" Etc. Es gibt viele Gründe, nach denen einem mehr Guthaben zusteht als das Studierendensekretariat erst errechnet hat.
  2. Bis zum 15.02.2004 (das ist ein Sonntag) Widerspruch einlegen und die Gründe angeben. Dies passiert mit einem Formular, das bis dato vom Studierendensekretariat nicht herausgerückt wurde. Aber das funktioniert auch ohne Formular mit einer schriftlichen Erkläarung á la "Aus folgenden Gründen beantrage ich eine Veränderung meines Vorläufig ermittelten Studienguhabens". Adressiert werden die Widersprüche an: Der Präsident der JLU Gießen - Ludwigstr. 23 - 35390 Gießen.
  3. Gründe, wegen den sich ein Studienguthaben noch verändern kann, findet man im Studienguthabengesetz (StuGuG) sowie in der Immatrikulationsverordnung (ImmaVO). Es ist zwar dröger Stoff, aber meist lohnt sich die Lektüre. Natürlich kann man sich auch in den meisten Fachschaften, dem AStA oder dem Studierendensekretariat darüber informieren lassen. Die Texte sind am Ende dieser Seite als PDF herunterzuladen, besonders interessante Passagen findet man in der ImmaVO unter §6.
  4. Tipps natürlich immer an KommilitonInnen weitersagen.
  5. Augen auf, denn: Der AStA wird fünf bis zehn Studierende in einer Klage gegen die Erhebung der Langzeitstudiengebühren unterstützen. Nach derzeitiger Rechtsauffassung ist die Einführung einer solchen Gebühr nur mit einer Übergangsfrist (dh. die Zeit zwischen des In-Kraft-Tretens des Gesetzes und der ersten eingegangenen Gebührenüberweisung) von mindestens zwei Semestern möglich.
Es gilt für Roland und Udo nach wie vor:
Ihr seid wohl nicht mehr richtig dicht! Meine Kohle kriegt ihr nicht!

[via AStA der JLU Gießen]

# Dienstag, 27. Januar 2004, 14:48, von moe in Giessen

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heinrich kommentierte am Mittwoch, 4. Februar 2004, 15:52:
StuGuG-Formulare des AStA FFM

Selbiger mailt:
Liebe Landeskinder und RevolutionärInnen,

der AStA der Goethe-Universität hat unter
http://www.asta.uni-frankfurt.de/zahlnix Merkblätter und Musterbriefe zum Studienguthabengesetz ins Netz gestellt. Die Merkblätter werden regelmäßig aktualisiert. Sie haben jetzt nach mehreren Diskussionen mit HMWK und Univerwaltung einen recht guten Stand erreicht, so dass sie am Montag noch einmal aktualisiert werden und dann mit finanzieller Unterstützung der GEW in Druck gehen. Die Nachfrage bei den Vorabkopien ist bei uns jetzt schon enorm. Grundsätzlich haben wir nichts dagegen, wenn andere ASten die Flugblätter übernehmen, wenn auf die Quelle und auf die GEW hingewiesen werden. (...)

Hiermit geschehen.

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