Was tun, wenn der Anhörungsbogen eintrudelt?
Seit Samstag, den 27.01.2004 haben wir es alle: Ein Studienguthaben. Oder mindestens ein vorläufig festgesetztes. Der Brief, den die ca. 23.000 Studierenden der JLU nun Ende Januar bekommen haben, setzt das Studienguthaben gemäß des neuen hessischen Sudienguthabengesetzes erst mal fest. Alleine die Tatsache der Benachrichtigung sollte allerdings niemanden in Panik versetzen, denn was bis jetzt passiert ist, ist ein einfacher Verwaltungsvorgang: Die Uni hat in den Akten nachgesehen und (oft nur grob über den Daumen gepeilt) errechnet, wie lange man noch gebührenfrei studieren darf oder wie viel man ab Sommersemester 2004 für die paradiesischen Studienbedingungen bezahlen darf. Der Brief an sich ist die Benachrichtigung über den Beginn eines Anhörungsverfahrens, in dem alle Studierende nun die Chance haben, Gründe geltend zu machen, nach denen ihr Studienguthaben nicht richtig errechnet ist. Dies wird mit einem (bisher imaginären) Formular erledigt.
Aber zurück zu den Formalitäten: Was jetzt tun?
Es gilt für Roland und Udo nach wie vor:
Ihr seid wohl nicht mehr richtig dicht! Meine Kohle kriegt ihr nicht!
[via AStA der JLU Gießen]
Selbiger mailt:
Liebe Landeskinder und RevolutionärInnen,
der AStA der Goethe-Universität hat unter
http://www.asta.uni-frankfurt.de/zahlnix Merkblätter und Musterbriefe zum Studienguthabengesetz ins Netz gestellt. Die Merkblätter werden regelmäßig aktualisiert. Sie haben jetzt nach mehreren Diskussionen mit HMWK und Univerwaltung einen recht guten Stand erreicht, so dass sie am Montag noch einmal aktualisiert werden und dann mit finanzieller Unterstützung der GEW in Druck gehen. Die Nachfrage bei den Vorabkopien ist bei uns jetzt schon enorm. Grundsätzlich haben wir nichts dagegen, wenn andere ASten die Flugblätter übernehmen, wenn auf die Quelle und auf die GEW hingewiesen werden. (...)
Hiermit geschehen.