Eigentlich absolut unglaublich. Aber da geht noch was, wenn Hessen Bildungsland Nr. 16 werden will - denn neben den Studiengebühren sollen nun auch noch Promotionsgebühren erhoben werden:

Mit dem Kabinettsbeschluß vom 5.5.2006 plant Hessen als erstes Bundesland neben den allgemeinen Studiengebühren auch die Einführung von laufenden Promotionsgebühren*. Dieses Detail hat in der öffentlichen Diskussion um die energischen Vorhaben der Landesregierung bisher wenig Beachtung gefunden.
Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, daß die Hochschulen ermächtigt werden, Gebühren bis zu 1500€ pro Semester zu erheben. Die Promotion wird dabei wie der Masterstudiengang als Aufbaustudium betrachtet. Als Begründung für die laufenden Promotionsgebühren nennt die Landesregierung erhöhten „Lehr- und Betreuungsaufwand“ im Zuge der gegenwärtig entstehenden Graduiertensysteme.

* Der Begriff der laufenden Promotionsgebühren wurde hier bewußt gewählt, um ihn von den bereits bestehenden Verwaltungskostenbeiträgen zum Abschluß der Promotion (z.B. 200€ an der JLU Gießen) abzugrenzen.
Weiterlesen beim Arbeitskreis Bildungsperspektiven Gießen (PDF).

# Samstag, 10. Juni 2006, 15:59, von moe in Allgemeines

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patrick voye kommentierte am Montag, 12. Juni 2006, 23:37:
DANKE!

Danke, danke, danke Leute! Endlich werden auch die "ach, dann wird MICH das ja gar nicht betreffen, wenn ich jetzt schnell studier!"-Leute erkennen, daß es hier um viel mehr als um die Einführung allgemeiner Studiengebühren geht!

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