Heute trudelte der Wisch zur Rückmeldung fürs Sommersemester 2004 ein. Auf der Rückseite ist unter Punkt 3 der "wichtigen Hinweise" folgendes zu lesen:
Die hessische Landesregierung plant mit Wirkung des 1.1.2004 die Einführung des Studienguthabegesetzes. Danach ist für jede/n Studierende/n ein Studienguthaben zu ermitteln. Ist dieses verbraucht, sind Studiengebühren zu entrichten.
[...] Zur Umsetzung dieses Gesetzes planen die hessischen Fachhochschulen folgendes:
Wir schicken Ihnen Anfang des Sommersemesters einen Bescheid über ihr Studienguthaben, soweit es sich aus unserem Datenbestand errechnen lässt. Gleichzeitig geben wir ihnen die Befreiungstatbestände und Hinweise zum weiteren Verfahren bekannt. Sie können uns dann informieren, wenn die Daten falsch sind und/oder Befreiungstatbestände zu berücksichtigen sind.
Sind die Daten zu berichtigen, erhalten Sie einen neuen Bescheid über das Studienguthaben.
Diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2004 über kein Studienguthaben mehr verfügen, werden davon unterrichtet und zur Zahlung der Studiengebühr aufgefordert. Die Nichtzahlung dieser Studiengebühr wird die Exmatrikulation zur Folge haben.





