Das hessische Innenministerium hat in buchstäblich letzter Minute die Einstellung eines qualifizierten Lehrers an der Martin-Buber-Schule im südhessischen Heppenheim verhindert.
Per Telefonanruf erhielt der Rektor der Schule den Befehl, dem angehenden Lehrer keinesfalls den Vertrag zur Unterschrift vorzulegen. Das berichtet Spiegel-Online.
In den Artikel heißt es:
"Der Rektor ist konsterniert, Michael Csaszkóczy erst recht. Er fährt an diesem Tag wieder nach Hause und wartet seitdem auf eine Begründung seiner Ablehnung.
An den Noten und Zeugnissen lag es nicht: Das zweite Staatsexamen nach dem Referendariat schaffte er mit 1,8 und setzte sich unter neun Kandidaten der Martin-Buber-Schule als bester Bewerber durch. Dennoch bekommt er die Stelle nicht."
Dem Lehrer wird eine falsche Gesinnung vorgeworfen. Das Ministerium sagt, es bestünden Zweifel an seiner Verfassungstreue.
Ihm wird vor allem seine Mitgliedschaft in der Antifa Heidelberg vorgeworfen. Schon vor einem Jahr hatte sich das ebenfalls CDU-geführte Baden-Württemberg geweigert, den Lehrer einzustellen.
Der Lehrer gibt an, Gewalt gegen Menschen und Sachen strikt abzulehnen. Im Spiegel-Online-Artikel heißt es zu dem Lehrer:
"Als Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg hatte Csaszkóczy sich zum Beispiel gegen Rechtsradikale engagiert, Jugendliche auf den Spuren des Nationalsozialismus durch die Stadt geführt, Demonstrationen gegen Mietwucher organisiert.
Er war einer der Wortführer der lokalen Autonomen-Szene und wurde zehn Jahre lang vom Verfassungsschutz beobachtet.
Vor allem zwei Sätze aus einem Grundsatzpapier der Antifa-Initiative wurden ihm zum beruflichen Verhängnis:
'Militanz, die sich durch angemessene Zielgerichtetheit, permanente Selbstreflexion, konsequente Abwägung und hohes Verantwortungsbewusstsein der Agierenden auszeichnet, betrachten wir als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung.'
Und:
An 'den herrschenden Unterdrückungsverhältnissen' werde sich auf parlamentarischen Weg 'nichts Grundlegendes ändern'."
Durch das Eingreifen der hessischen Landesregierung ist der Mann nun weiterhin gezwungen, von Arbeitslosengeld II zu leben, also von ca. 340 Euro im Monat.
So straft man "Gesinnungsverbrecher" ab.