Am Beispiel Berlin kann man aktuell verfolgen, wie die Diskussionen aussehen, wenn man nicht mehr über das Verteilen von Geld sprechen muß, sondern wenn einfach keines mehr da ist.

Nachdem der Haushalt für verfassungswidrig erklärt wurde können im Augenblick nur noch rudimentäre Aufgaben wahrgenommen werden.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/299334.html?2003-12-09

Auch der Haushalt von NRW ist verfassungswidrig und das Land könnte im nächsten Jahr in die Zahlungsunfähigkeit schlittern.

In Hamburg und Berlin sieht die Situation nicht viel besser aus. Auch Hessen könnte schon in drei Jahren vor einer ähnlichen Situation stehen.

Reperaturen unterbleiben, öffentliche Gebäude verfallen. In Berlin müssen Teile von Krankenhäusern stillgelegt werden, weil nach unterbliebener Instandhaltung keine Betriebssicherheit mehr gegeben ist.

Der Bund darf eigentlich seit Mitte November keine neuen Schulden mehr machen, da keine Haushaltsermächtigungen mehr vorhanden sind. Illegal wird weiter verschuldet - und man wartet auf den Nachtragshaushalt. Rechtlich gesehen dürfte der Staat keine neuen Schulden machen - und wäre zahlungsunfähig!

Wenn das Geld zuende ist, dann werden öffentliche Einrichtungen geschlossen, Rentenzahlungen bleiben aus, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten kein Gehalt mehr, Pässe und Dokumente werden nicht mehr gedruckt und Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.

http://www.das-parlament.de/2003/49/PlenumundAusschuesse/

Das heißt - jetzt muß jeder seine Ansprüche an den Staat zurücknehmen und anfangen sich Gedanken zu machen, daß er für Leistungen, die er empfängt, auch einen angemessenen Beitrag zahlt.

Wo ich wohne sind gerade die Müllgebühren um 124€ im Jahr gestiegen. Das muß ich zahlen. Da hören sich 50 Euro Studiengebühren zusätzlich im Semester nicht völlig übertrieben an.

# Dienstag, 9. Dezember 2003, 17:54, von tobiit

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djo kommentierte am Dienstag, 9. Dezember 2003, 18:06:
Kommentar ***canceled***

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tobiit antwortete am Dienstag, 9. Dezember 2003, 18:08:
Entschuldigung - cite tag entfernt.

... sic!

Erläuterungen:

Angenommen ich studierte Anglistik, dann könnte ich mir darüber gedanken machen, daß nur das Recht, in diesem Fache eingeschrieben zu sein, pro Jahr direkt zurechenbare Kosten von 9.400 DM verursacht.

Dazu kommen dann noch Kosten für Bibliothek, Lehrstuhl/Professur etc. etc. (Stand 1999 nach einer Sudie der TU Berlin).

http://www.tu-berlin.de/presse/rb/1997-98/struktur/5_1.htm

Aufbauend auf dieser Erkenntnis, kann ich mir dann überlegen, wieviel dieser Kosten ich selbst tragen möchte:

Solche "Gedanken" könnten dann so aussehen:


weniger als 1%?
1% = 51€ (94 DM) ?
20 % = 964 € (1880 DM) ?

Wie sähen solche Gedanken z. B. für ein Physik Studium mit Studienplatzkosten von 22.000 DM pro Jahr aus?

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djo antwortete am Dienstag, 9. Dezember 2003, 18:34:
Kommentar ***canceled***

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tobiit antwortete am Mittwoch, 10. Dezember 2003, 11:46:
Zu den horrenden Kosten eines Studienplatzes

gibt es noch mehr Untersuchungen:

http://www.bawue.gew.de/fundusho/wiratkennzif.html

Und trotz der horrenden Kosten kommen nur sehr magere, mittelmäßige Ergebnisse heraus. Deutsche Unis sind im internationalen Vergleich ekelerregend schlecht!

http://www.spd-bildungsserver.de/schule/finazierung.htm

Aber der Punkt ist doch dabei, daß in den öffentlichen Wohltatsunis die Studenten wie Untertanen beim Amt behandelt werden.

Auf einer privaten Uni herrscht da ein ganz anderes Verhältnis: die Studenten sind geschätzte Kunden. Schlechte Professores/Dozenten haben dann auch keine Kunden -> kein Einkommen mehr. Gute Unis können höhere Gebühren verlangen und bieten besseren Service an.

Die Vorschläge der SPD (s. Link oben) bieten dabei einen gerechten Rahmen für die soziale Finanzierung der Gebühren. So wird die Eigenverantwortlichkeit gestärkt, die Qualität erhöht und eine Chancegleichheit garantiert!

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