Länder müssen die politische Verantwortung für Einführung und Sozialverträglichkeit von Studienbeiträgen übernehmen
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung von Studiengebühren hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Länder an ihre politische Verantwortung für eine Einführung von Studienbeiträgen erinnert und sie aufgefordert, bundesweit kompatibel Obergrenzen für die Beiträge zu definieren. Es müsse aber den Hochschulen selbst überlassen werden, ob und in welcher Höhe innerhalb des vorgegebenen Spielraums und für welche Studiengänge sie Beiträge erheben wollen, so eine Empfehlung des HRK-Senats, der am Dienstag (15. Februar) in Bonn zusammentrat. "Nur so können Studienbeiträge ein sinnvolles Element des Wettbewerbs unter Hochschulen sein", sagte der Präsident der HRK, Professor Dr. Peter Gaehtgens, am Mittwoch vor der Presse in Bonn.

Die allseits bekräftigte Überzeugung, dass die Studienbeiträge allein der Verbesserung der Studienbedingungen zugute kommen sollten, müsse sich in der Gesetzgebung niederschlagen. Dazu wäre es hilfreich, ein festes Verhältnis von staatlichen und gebührenfinanzierten Anteilen an der Hochschulfinanzierung zu definieren. Eine Relation von 90 Prozent staatlicher zu 10 Prozent privater Finanzierung durch Studienbeiträge halte er für vertretbar. Die gesetzliche Fixung dieses Verhältnisses könne verhindern, dass der Staat sich aus der Finanzierung der Hochschulen zurückziehe, wie von vielen Gebührengegnern befürchtet.

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Der Beschlusstext der HRK

# Donnerstag, 17. Februar 2005, 00:49, von heinrich in Allgemeines

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