Nicht mehr ganz neu, aber hier noch nicht erwähnt: Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht will bereits im Januar seine mit Spannung erwartete Entscheidung über Studiengebühren verkünden. Am Dienstag setzte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe den 26. Januar 2005 als Urteilstermin an. Dabei geht es um die Klage von sechs unionsregierten Ländern gegen das im Hochschulrahmengesetz festgelegte Verbot von Studiengebühren vom ersten Semester an. Die klagenden Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt sehen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre hochschulpolitische Zuständigkeit.

Bei der mündlichen Verhandlung über das so genannte Normenkontrollverfahren im November hatte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) das Verbot allgemeiner Studiengebühren in dem 2002 erlassenen Gesetz vehement verteidigt. Zur Begründung verwies sie auf die Gefahr, dass andernfalls die schon jetzt niedrige Akademikerquote in Deutschland noch weiter sinken würde. Es könne zu einer Wanderungsbewegung von Studenten an Universitäten mit Gebührenfreiheit kommen, wie das Beispiel der nach Rheinland-Pfalz abgewanderten Langzeitstudenten aus Hessen zeige. Für diese können auch nach geltendem Recht Gebühren verhängt werden, wovon mehrere Bundesländer Gebrauch gemacht haben.

Der bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) nannte es dagegen in der Verhandlung «unverfroren», dass Bulmahn vom Ausweichen der Langzeitstudenten auf das Verhalten von Studienanfängern schließe. Der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) erklärte, bei Überbelegung gebührenfreier Universitäten könnten diese mit Einführung eines Numerus clausus reagieren. Wie der Hamburger Bildungssenator Jörg Dräger betonten alle Ländervertreter in Karlsruhe, dass Studiengebühren moderat sein müssten und sozial Schwächere nicht vom Studium abhalten dürften. Das könne über Stipendien und Darlehen garantiert werden.

Der auch in diesem Fall zuständige Zweite Senat unter dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hatte bereits im Juli eine hochschulpolitische Entscheidung gegen den Bund getroffen. Dabei hatten die Richter Klagen gegen die Gesetzesänderung zur Einführung der so genannten Juniorprofessur stattgegeben, weil der Bund damit massiv in die Länderkompetenz eingegriffen habe. Die Kläger gegen das Verbot der Studiengebühren schöpfen daraus Hoffnung, dass Karlsruhe auch diesmal in ihrem Sinne entscheiden könnte. Der vergleichsweise frühe Verkündungstermin nur zweieinhalb Monate nach der mündlichen Verhandlung vom 9. November könnte darauf hindeuten, dass sich der Senat relativ schnell über den Urteilstenor geeinigt hat.

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) und der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (FZS) begrüßten am Dienstag den zeitigen Urteilstermin. Jens Wernicke vom Vorstand des FZS sagte dazu: «Den Ländern ging es nie um die Frage, ob der Bund die Regelungskompetenz haben sollte, die Länder wollten von Anfang an Studiengebühren ab dem ersten Semester einführen und demokratische Mitbestimmungsrechte in den Hochschulen beschneiden.» In dem Hochschulrahmengesetz war auch die Einführung von Verfassten Studentenschaften für die Länder verpflichtend gemacht worden. ABS und FZS warnten vor dem Aufbau neuer sozialer Schranken bei allgemeinen Studiengebühren.
Quelle: yahoo!

# Montag, 3. Januar 2005, 14:13, von heinrich in Aktionen

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