Oberverwaltungsgericht Münster hat abschließend entschieden:
Studiengebühren für Langzeitstudenten in NRW sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Die Studiengebühr verstoße nicht gegen die im Grundrecht geschützte Ausbildungsfreiheit
Die Richter wiesen die Klage einer Studentin ab, die gegen die Erhebung einer Studiengebühr von 650 Euro geklagt hatte. Die Mutter von vier Kindern hat bislang 40 Semester studiert. Nach einer Anrechnung von Erziehungszeiten sowie von Urlaubssemestern blieben noch 18 Semester und damit mehr als die anderthalbfache Regelstudienzeit.
Quelle: WDR
# Montag, 6. Dezember 2004, 23:46, von heinrich in Allgemeines