Tausende und Abertausende von Scheinstudenten prellen jedes Jahr Bedürftige und sozial Schwache um die von diesen benötigten BAFÖG Mittel - oft die gleichen Personen, die am lautesten gegen Beiträge zu den Studienkosten wettern!

Jetzt ist letztinstanzlich entschieden, daß BAFÖG Betrug eine Straftat ist, die zu einer Vorstrafe führt.

Es bleibt zu hoffen, daß dies in der Zukunft auch auf Tatbestände wie Scheinstudententum und unberechtigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Studenten entsprechend harte Strafen gesetzt werden.

Studieren ist ein Privileg, daß sich die Gesellschaft sehr, sehr viel Geld kosten lässt. Kleine Angestellte, Arbeiter und Bauern finanzieren diese Leistungen durch das Geld, das ihnen der Staat Monat für Monat vom hart erarbeiteten täglichen Brot wegnimmt.

Dafür muß eine gerechte und gleiche Verteilung unter allen Gesellschaftsschichten gewährleistet werden. Es muß einfach sichergestellt sein, daß diese Leistungen weder verbrecherisch oder betrügerisch ausgenutzt werden noch sinnlos in jahrzehntelangem ergebnislosen "Rumstudieren" verschwendet werden!

BAFÖG-Betrug und Widerstand gegen Gebühren für Ultralangzeitstudenten sind die zwei Seiten derselben Medallie!

# Donnerstag, 2. Dezember 2004, 10:09, von tobiit

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moe kommentierte am Donnerstag, 2. Dezember 2004, 12:11:
genug der Polemik

>Kleine Angestellte, Arbeiter und Bauern finanzieren diese Leistungen durch das Geld, das ihnen der Staat Monat für Monat vom hart erarbeiteten täglichen Brot wegnimmt.

Im Normallfall liegen die Gehälter von Akademikern höher, also zahlen sie auch mehr Steuern. Die Behauptung, die Universitäten würden auf Kosten der "kleinen Leute" betrieben, ist also nicht haltbar. Deine "Argumente" konmmen leider über Stammtischniveau nicht heraus. Gibt es keine besseren Argumente für Studiengebühren?

>jahrzehntelangem ergebnislosen "Rumstudieren"
wer tut das bitte "jahrzehntelang"? wenn die beiträge hier nicht sachlicher werden, werde ich sie in zukunft löschen.
Auf kommentare und antworten gehst du ja auch nicht ein (siehe hier.)

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