Deutlicher kann man es nicht formulieren, als Grünen-Fraktionschefin Christa Sager: "Ich rechne damit, dass nun auch das bundesweite Verbot fällt" in der "Berliner Zeitung". Ähnlich äußerte sich SPD-Bildungsexperte Jörg Tauss: "Das Gebührenverbot für das Erststudium wackelt".
Was juristen und Menschen mit offenem Geist schon von Anfang an klar war, wird jetzt vom Verfassungsgericht wohl bestätigt werden: ganz offensichtlich war das Verbot illegal und rein parteipolitisch motiviert.
Hoffentlich beginnt nun eine Diskussion darüber, wie Studiengebühren vernünftig zu einer Verbesserung der Leistung der Studierenden eingesetzt werden können.
Lassen wir einmal weitere Informationen weg...
Jörg Tauss - Studiengebührengegner - hat gesagt: "Noch ist das nicht entschieden. Doch das Gebührenverbot für das Erststudium wackelt." Entschieden ist noch nichts; lese auf www.fzs-online.de nach: "Karlsruher Urteil keine Vorentscheidung für Studiengebühren"
Es fragt sich, ob "Menschen mit offenem Geist" nur diejenigen sind, welche Deine Meinung teilen.
Wenn Dir etwas daran liegt, kostenpflichtig zu studieren, kannst Du ja ins Ausland gehen. Da hast Du sogar die Auswahl zwischen vermeintlich geringen Gebühren in Österreich bis zum Exzellenzstudium in den USA. Oder Du schreibst Dich in einer der Privatunis in Deutschland ein. Dort kannst Du von Herzenslust soviel Geld für Dein Studium ausgeben, wie Du möchtest und findest obendrein auch noch Ähnlichdenkende.
Da Ende des Jahres der gleiche Senat des BVerfG wie beim Juniorprofessur-Urteil über das Verbot von Studiengebühren im Erststudium urteilt, wäre es in der Tat ein Wunder, wenn das Urteil anders ausfallen würde.
Bei dem Urteil geht es jedoch nicht um die "Legalität" von Studiengebühren, sondern allein um die Zuständigkeit. Und so ist es - analog wie bei der Einführung der Juniorprofessuren - möglich, dass alle Bundesländer in ihren Hochschulgesetzen Studiengebühren verbieten. Also bedeutet das Gerichtsurteil nicht eine bundesweite Einführung von Gebühren. Auch wenn das manche so darstellen.
wie Studiengebühren vernünftig zu einer Verbesserung der Leistung der StudierendenWenn es Dir nur darum geht: Anreize in Form von Leistungsbezogener Bezahlung können da viel mehr bewirken. Wie? Na, jedeR StudentIn erhält in der Regelstudienzeit elternunabhängige Ausbildungsförderung. Schließt er/sie sein/ihr Studium dann ab, darf er/sie das Geld behalten. Wenn nicht, muss das Geld später wieder zurück bezahlt werden.
Im Übrigen wäre es schön, wenn Du beim Zitieren die Quellen angibst.
Das Urteil ging knapp aus. Und die Vorzeichen sind ein bischen anders. Aber lassen wir uns überraschen.
Inzwischen habe ich mich noch etwas schlauer gemacht. Aufgabe des BVerfG ist es, "gleiche Lebensverhältnisse" zu schaffen. Wenn es in CDU-Ländern Studiengebühren gäbe und in SPD-Ländern nicht, dann wären das für > 2 Mio Menschen keine vergleichbaren Verhältnisse mehr.
Insofern ist zu hoffen, dass das höchste Gericht evtl. anders urteilt.
wie Studiengebühren vernünftig zu einer Verbesserung der Leistung der Studierenden eingesetzt werden können
dazu passt diese Meldung des Deutschen StudentInnenwerkes:
Studium und Nebenjob führen zu 42-Stunden-Woche
Studierende im Erststudium wenden während der Vorlesungszeit durchschnittlich rund 42 Stunden pro Woche für ihr Studium und den Nebenjob auf. Dies ergab die 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW). Die Arbeitswoche für die meisten Studierenden liegt zwischen 31 und 45 Stunden, fast ein Viertel (23 %) bewältigt sogar mehr als 50 Wochenstunden. Zum Vergleich: Der Großteil der deutschen Bevölkerung arbeitet laut Statistischem Bundesamt zwischen 36 und 40 Stunden pro Woche. "Das Klischee vom Studentenleben mit viel Freizeit entspricht nicht mehr der Realität", sagte der Generalsekretär des DSW, Achim Meyer auf der Heyde.
Die meiste Zeit nimmt laut der Umfrage...weiterlesen beim idw