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Die Studiengebühren von 500 Euro pro Semester im deutschen Bundesland Hessen sind mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der hessische Staatsgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel allerdings denkbar knapp mit sechs zu fünf Richterstimmen.
Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, die Vorgaben in Artikel 59 der Landesverfassung hinderten den Gesetzgeber nicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Der fragliche Artikel beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums. Wichtig sei allerdings, dass durch die Erhebung von Gebühren niemand vom Studium ausgeschlossen werde.
Dieser Vorgabe der Verfassung habe der Gesetzgeber mit der Einführung eines Darlehensanspruchs für alle Studierenden Rechnung getragen, sagte Wolski. (...)Quelle: Die Presse